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15. September 2018 (Land NRW)

NRW: Neue Bauordnung verabschiedet

Der Düsseldorfer Landtag hat am 12. Juli mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD die heftig umstrittene und mehrfach vertagte neue Landesbauordnung beschlossen. Sie wird nun zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Mit ihr wird barrierefreies Bauen zum Standard. Die von der früheren rotgrünen Regierung vorgesehene Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen wurde dagegen trotz heftiger Proteste der Sozial- und Behindertenverbände gestrichen.

Die wichtigsten weiteren Änderungen der neuen Bauordnung:

Künftig sind geringere Abstände zwischen Wohngebäuden erlaubt, um die Nachverdichtung in Ballungsräumen zu vereinfachen.

Kleinere Projekte wie Zäune, Gartenlauben, Garagen und sogar Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen dürfen ohne Baugenehmigung errichtet werden, wenn bestimmte Nachweise (Standsicherheit, Schallschutz etc.) vorliegen.

Holzhäuser dürfen bis zu 13 Meter hoch gebaut werden.

Die Vorgaben für Auto- und Fahrrad-Stellplätze vor Wohnungen regelt nicht mehr pauschal das Land, sondern individuell jede Kommune.

Bauanträge können künftig auch auf elektronischem Weg eingereicht werden

Keine Rolli-Quote

Der am heftigsten umstrittene Punkt an der neuen Bauordnung ist, dass sie keine Rolli-Quote mehr enthält. Die Vorgaben für rollstuhlgerechte Wohnungen gehen deutlich weiter als für barrierefreie. Rotgrün hatte vor 2017 eine Bauordnung beschlossen, die für Gebäude ab 8 Wohnungen eine, für solche mit mehr als 15 Wohnungen zwei rollstuhlgerechte Wohnungen vorsah. Diese war aber von Schwarzgelb gekippt worden, da eine zu hohe Baukostensteigerung befürchtet wurde.

Behindertenverbände widersprachen dem allerdings schon in einer Anhörung im April. Der VdK-NRW-Vorsitzende Horst Vöge nannte die Zahlen der Bauindustie hierzu „ein Märchen“. Der VdK habe als Bauherr bereits unter Beweis gestellt, dass rollstuhlgerechtes Bauen mit weniger als einem Prozent Mehrkosten möglich sei.





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