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15. Juni 2019 (Land NRW)

Kampagne „wir wollen wohnen!“: Erste Erfolge

Das NRW-Bündnis aus Mieterbund, DGB und Sozialverbänden, dass den Erhalt des Mieterschutzes und mehr bezahlbaren Wohnraum in NRW fordert, hat erste Erfolge verzeichnet. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat angekündigt, die vier umstrittenen Mieterschutz-Verordnungen, für die das Bündnis kämpft, doch nicht einfach auslaufen zu lassen, sondern zunächst auf ihre Wirksamkeit und Notwendigkeit überprüfen zu lassen. Außerdem soll das Wohnungsaufsichtsgesetz – anders als im Koalitionsvertrag festgelegt – nicht angetastet werden. Damit bleibt auch dessen § 10 erhalten, der den Kommunen das Recht gibt, gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen.

Vielleicht war es die schiere Größe des Bündnisses aus DMB, DGB, AWO, Paritätischem, VdK, SoVD, Caritas und Diakonie, das die Landesregierung einknicken ließ. Vielleicht war es aber auch die Erinnerung an das Schicksal der Regierung Rüttgers. Zwischen 2005 und 2010 hatte schon einmal eine schwarz-gelbe Koalition den gesamten Mieterschutz in NRW abgeschafft – und 2010 die Landtagswahl krachend verloren.

Wie auch immer: Am 14. März, kaum zwei Monate nach dem Start der Kampagne „wir wollen wohnen!“, verkündete NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU), dass die Landesregierung ihre Mieterschutzverordnungen doch noch einmal überprüfen will. Dazu soll ein sogenanntes „Mantelgutachten“ erstellt werden, dass die Frage klären soll, ob die vier Mieterschutzverordnungen, die es in NRW gibt, ihre Ziele überhaupt erreichen.

Gutachten und Beratung brauchen Zeit bis Frühjahr 2020. Die erste der vier Verordnungen – die Kappungsgrenzenverordnung – lief aber bereits am 31. Mai aus. Deshalb ist diese Verordnung zwischenzeitlich um 13 Monate bis zum 30. Juni 2020 verlängert worden – allerdings mit verkleinerter Gebietskulisse. Die neue Verordnung gilt in nur noch 37 statt 59 Kommunen. 30 Städte fallen aus der Gebietskulisse der alten Verordnung heraus, 8 kommen neu hinzu und 29 Städte bleiben drin.

Reviermieten gebremst

Zu den 8 Städten, die neu hinzukommen, gehören 3 Kommunen im Ruhrgebiet: Bochum, Dortmund und Essen. Hier gilt also ab sofort, dass die Miete im bestehenden Mietverhältnis nur noch um 15 % statt 20 % in 3 Jahren steigen darf. „Das hilft tatsächlich Mietern in einer ganzen Reihe von Fällen, in denen die Miete längere Zeit nicht erhöht worden ist und deshalb ein großer Abstand zum Mietspiegel besteht“, sagt Sabine Mosler-Kühr, Rechtsberaterin beim Mieterverein Bochum. „Ohne Kappungsgrenze könnte die Lücke zur Mietspiegel-Miete auf einen Schlag geschlossen werden.“

Obwohl die Gebietskulisse der neuen Verordnung um 22 Kommunen kleiner geworden ist, kommen mehr Mieter in NRW in den Genuss des gebremsten Mietenanstiegs. Denn herausgefallen sind vor allem kleinere Städte wie Arnsberg, Soest, Kevelaer oder Grevenbroich. Hinzugekommen sind neben den Großstädten Bochum, Dortmund und Essen auch Mettmann, Mülheim, Solingen, Bornheim und Hennef.

Der Deutsche Mieterbund NRW hat bei der Verbändeanhörung die Verkleinerung der Gebietskulisse trotzdem heftig kritisiert. Denn sie wurde dadurch erreicht, dass im zugrundeliegenden Gutachten die Messlatte dafür, in die Gebietskulisse aufgenommen zu werden, einfach höher gelegt wurde. Mieterforum Ruhr hat die Zahlen aus dem Gutachten nachgerechnet: Wäre die Grenze für die Aufnahme in die Gebietskulisse da geblieben, wo sie bei der letzten Verordnung vor 5 Jahren war, wären 20 Kommunen mehr in den Genuss der Kappungsgrenze gekommen.

Kampagne geht zu Ende

Das Bündnis „wir wollen wohnen!“ ließ sich durch den Teilrückzug der Landesregierung nicht den Wind aus den Segeln nehmen und sammelte weiter Unterschriften. Am 27. Juni werden sie in Düsseldorf übergeben. Rechtzeitig vorher sollten alle Listen zurückgebracht sein. Machen Sie noch mit unter weact.campact.de/petitions/wir-wollen-wohnen!


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Arbeitsgemeinschaft der Mietervereine Bochum, Dortmund, Witten, Mietergemeinschaft Essen

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