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10. September 2019 (Aus den Städten)

Bochum fördert Modernisierung – ohne Sozialbindung

Nach über 20 Jahren wird Bochum zwischen 2020 und 2024 wieder ein kommunales Modernisierungsprogramm haben. Mit großer Mehrheit stimmte der Rat auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause einer entsprechenden Vorlage der Verwaltung zu. Damit können private Besitzer von Wohnhäusern, die an den Ausfallstraßen zwischen Innenstadtring und Autobahnring stehen, kommunale Zuschüsse für die Aufwertung ihrer Häuser bekommen. Anders als beim Modernisierungsprogramm des Landes gehen sie dabei keine Sozialbindungen ein.

Das klingt, als hätte es der Mieterverein geschrieben: „Nur durch Neubau alleine kann kein bedarfsgerechter und zukunftsfähiger Wohnungsbestand in Bochum entstehen. Es gilt, attraktive Anreize dafür zu schaffen, in die vorhandenen Bestände zu investieren.“ Der Satz stammt aber aus der Beschlussvorlage der Verwaltung für die Ratssitzung am 11. Juli. Die hat festgestellt, dass der Wohnungsbestand in Bochum aufgrund seines hohen Alters und des Strukturwandels in „vergleichsweise schlechtem Zustand“ ist.

Gefördert werden sollen künftig z. B.
- Grundrissänderungen, die zu Wohnwertverbesserungen führen
- Abbau von Barrieren
- Herstellung von Balkonen
- Aufstockungen und Lückenschließung
- Herstellung von Gründächern
- Entsiegelung von Flächen
- Abstellplätze für Fahrräder und Kinderwagen

Die städtisch geförderten Modernisierungen sollen nicht zu einer Mietpreis- oder Belegungsbindung führen. Abgelehnt hat der Rat auch einen Änderungsantrag der Linken, nur warmmietenneutrale Maßnahmen zu fördern. Auf Antrag von Rot-Grün beschloss der Rat aber, dass „die über das Programm gewährten kommunalen Zuschüsse nicht zu Mieterhöhungen führen dürfen“.


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