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15. Dezember 2019 (Bundespolitik)

Halbzeitbilanz der

Für die Große Koalition in Berlin ist Halbzeit. Und die Bilanz – da sind sich erstaunlich viele Kommentatoren einig – fällt gar nicht so schlecht aus. Die Koalition habe einen großen Teil der Dinge, die sie im Koalitionsvertrag vereinbart habe, bereits abgearbeitet. Die Regierungsmannschaft sei besser als ihr Ruf. Der Deutsche Mieterbund (DMB) ist allerdings mit der Halbzeitbilanz in Sachen Wohnungspolitik gar nicht zufrieden.

„Die selbst gesteckten wohnungspolitischen Ziele der Bundesregierung wurden bisher nicht erreicht“, bilanziert DMB-Präsident Lukas Siebenkotten das Ergebnis nach 2 Jahren GroKo. „Der Wohnungsneubau kommt nicht in Schwung und der Bestand an Sozialwohnungen erreicht einen neuen Tiefstand. Notwendige Mietrechtsverbesserungen bleiben im Ansatz stecken. Die Mieten erreichen Rekordniveau und immer mehr Mieter haben Angst vor Verdrängung und Kündigung. Unsere Erwartungen wurden nicht erfüllt.“

Neubau

1,5 Millionen Wohnungen wollte die Koalition in dieser Legislaturperiode neu bauen. Das wären 375.000 pro Jahr. 2018 wurden aber nur 285.000 fertiggestellt. Das ist fast ein Viertel weniger als gewollt. Besserung ist nicht in Sicht – die Zahl der Baugenehmigungen sinkt sogar.

Der Bestand an Sozialwohnungen befindet sich weiter im freien Fall. Nach wie vor fallen zwei- bis dreimal so viele Sozialwohnungen aus der Bindung, wie neue gebaut werden. 2018 wurde mit nur noch 1,18 Mio. Sozialwohnungen ein neuer Tiefstand erreicht.

Mietrecht

Im Mietrecht gibt es ein paar kleine Verbesserungen, die Lukas Siebenkotten für bei weitem nicht ausreichend hält:

- Die Mietpreisbremse wurde verlängert und dabei geringfügig geschärft: Mieter müssen Verstöße jetzt nicht mehr „qualifiziert“ rügen und erhalten zuviel gezahlte Miete jetzt rückwirkend zurück. Es gibt aber nach wie vor zahllose Ausnahmen, die Mietpreisbremse gilt nicht flächendeckend und ohne Rüge des Mieters passiert nichts.

- Nach Modernisierungen dürfen nur nach 8 statt 11 % der Kosten auf die Miete umgelegt werden, und diese darf um maximal 2 oder 3 € pro qm steigen, je nachdem, wie hoch sie vorher war. Noch immer werden allerdings Modernisierungen komplett von den Mietern bezahlt. Es dauert nur etwas länger, bis der Vermieter seine Investition wieder hereinbekommen hat.

- Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete wird von 4 auf 6 Jahre ausgedehnt, was den Mietenanstieg tendenziell verlangsamen könnte (siehe S. 8).

Was fehlt

Lukas Siebenkotten: „Das ist völlig unbefriedigend und hat weiteren Mietenanstieg nicht verhindert. Mit weichgespülten Koalitionskompromissen können die Mietpreissteigerungen nicht gestoppt werden. Notwendig sind eine wirksame, nicht von Ausnahmen durchlöcherte und bundesweit geltende Mietpreisbremse und Bußgelder für Vermieter, die das Gesetz ignorieren. Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen sind auf 6 % in 3 Jahren zu begrenzen. Bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete müssen alle Mieten und Mieterhöhungen der letzten 10 Jahre berücksichtigt werden. Mieterhöhungen nach Modernisierungen müssen sehr viel stärker begrenzt werden als bisher. Wir fordern eine Absenkung der Modernisierungsumlage auf höchstens 4 % bei einer gleichzeitigen Aufstockung der Fördermittel auf 6 Mrd. Euro pro Jahr.“


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