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24. November 2020 (Bundespolitik)

Gezerre ums Umwandlungsverbot

Und noch ein Gesetzgebungsverfahren hält die Berliner GroKo in Atem: Das Baulandmobilisierungsgesetz. Sein eigentliches Ziel – eben die Mobilisierung von Bauland – ist dabei unstrittig. Streit gibt es darum, ob in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschwert werden soll.

Nachdem Bundesbauminister Horst Seehofer hier zunächst einen Genehmigungsvorbehalt für die Kommunen vorgesehen hatte, knickte er dann vor der Immobilienlobby ein und legte Ende September einen Gesetzentwurf ohne dieses Vetorecht vor. Der scharfe Protest des Deutschen Mieterbundes und eine Intervention der SPD brachten jedoch bald eine Wende zurück. Anfang November verabschiedete das Kabinett einen Entwurf, nachdem auf angespannten Wohnungsmärkten nicht ohne Genehmigung der Kommune umgewandelt werden darf.

Allerdings ist wieder eine dieser beim Gesetzgeber so beliebten Ausnahmen eingebaut worden: Die Umwandlung soll zulässig sein, wenn der Eigentümer erkärt, dass er mindestens zwei Drittel der Wohnungen an die bisherigen Mieter verkauft.
Eine Festlegung, auf welche konkreten Wohnungen sich das bezieht, ist allerdings nicht vorgesehen. Also müssen alle Mieter im Haus befürchten, wegen Eigenbedarfs gekündigt zu werden. Denn wenn eine zu Eigentum umgewandelte Mietwohnung an Dritte verkauft wird, besteht stehts die Gefahr, dass die Käufer Eigenbedarf anmelden und die bisherigen Mieter die Wohnung verlieren.

Zudem ist die Erklärung des Unwandlers ja nur eine Seite. Die andere ist, dass die wenigsten Mieterinnen und Mieter in der finanziellen Situation sind, die in der Regel zu Höchstpreisen angebotenen Wohnungen tatsächlich zu kaufen.


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