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16. Januar 2023 (Aus den Städten)

Erbbaurecht fristet noch Nischendasein

Im August vorigen Jahres hat der Rat der Stadt Bochum beschlossen, städtische Grundstücke für den Wohnungsbau künftig vorrangig in Erbpacht zu vergeben und nicht mehr zu verkaufen (wir berichteten). Jetzt hat die Fraktion Die Linke im Rat nachgefragt, wie die Vergabepraxis seither aussieht. Die Antwort der Verwaltung fällt ernüchternd aus.

Zwischen Oktober 2021 und Oktober 2022 hat die Verwaltung neun städtische Grundstücke vermarktet, davon nur drei im Wege des Erbbaurechts, sechs zum Verkauf. In je einem weiteren Fall hat die Vermarktung nicht geklappt, und das Grundstück muss neu ausgeschrieben werden.

Nach den Gründen gefragt, gab die Verwaltung an, dass Grundstücke für Einfamilienhäuser und solche „ohne strategische Steuerungsnotwendigkeit“ auch nach dem Beschluss „Neuausrichtung der Bodenpolitik“ von August 2021 weiterhin vorrangig verkauft werden sollen.

Bei drei der sechs Verkaufsfälle handelt es sich tatsächlich um Grundstücke für Einfamilienhäuser. Auf den drei anderen werden dagegen Mehrfamilienhäuser errichtet, eines mit 30 % Sozialwohnungen, eines mit 50 %. Zum Vergleich: Auf zwei der drei Grundstücke, die im Erbbaurecht vergeben wurden, entstehen zu 100 % Sozialwohnungen. Und warum an einem Grundstück in der Kortumstraße, auf dem ein Mehrfamilienhaus ganz ohne Sozialwohnungen gebaut werden soll, kein strategisches Interesse besteht. scheint zumindest fraglich.


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