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16. Mai 2006 (LEG Aktionsbündnis)

DGB, Architekten und Mieter fordern von der Landesregierung wohnungspolitische Verantwortung!

Pressemitteilung von DMB NRW, DGB NRW und Architektenkammer NRW - Der DGB, die Architektenkammer NRW, der Deutsche Mieterbund NRW und das Aktionsbündnis ?Zukunft der LEG? (Mieterbeiräte der LEG, Betriebsrat der LEG u.a.) fordern die Landesregierung auf, sich ihrer wohnungspolitischen Verantwortung insbesondere für einkommensschwächere Bevölkerungsschichten nicht zu entziehen.

So wie die Einkommensschere immer weiter auseinander geht, spaltet sich auch der Wohnungsmarkt immer mehr auf. Für die große Zahl von Menschen, die über immer geringere Einkommen verfügen, stehen immer weniger preiswertere Wohnungen zur Verfügung.

Die Zahl der Arbeitslosen in NRW ist nach wie vor hoch. Viele sind von SGB II Leistungen abhängig, das heißt, sie dürfen nur Wohnungen mit geringen Mieten beziehen. Die Realeinkommen sind ? erst recht bei den unteren Gehaltsgruppen ? gesunken. Die Mietbelastung ist gestiegen.

Die Zahl der Rentner mit niedrigeren Einkommen wird drastisch ansteigen. Die Integrationsprobleme nehmen zu. Die soziale Wohnstruktur in unseren Städten und Gemeinden wird immer einseitiger.

Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass die Landesregierung

- die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen im Wohnungsbereich immer stärker einschränken will. ( Zum Beispiel durch die Einschränkung von Belegungsrechten der Gemeinden durch die Abschaffung des § 5 a Wohnungsbindungsgesetz).
- die Schutzrechte der Mieter bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einschränkt (zum Beispiel durch die Abschaffung der Kündigungssperrfirstverordnung).
- die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) privatisieren will, das heißt u.a. über 100.000 Wohnungen in NRW verkaufen will und dies möglicherweise an Gesellschaften, die die Wohnungsbestände zur kurzfristigen Steigerung ihrer Renditen ausschlachten wollen. Sie verzichtet hierdurch auf ein Instrument zur dringend notwendigen Steuerung auf dem Wohnungsmarkt und zu kommunalen Stadtentwicklung.

Im Rahmen der Föderalismusreform sollen die Länder u. a. für den Wohnungsbau allein zuständig sein. Diese Kompetenzverlagerung macht es notwendig, dass das Land zu seiner wohnungspolitischen Verantwortung steht und seine Wohnungsbauinvestitionen ? zumindest um den wegfallenden Bundesanteil ? aufstockt. Die Wohnungspolitik darf nicht zum Steinbruch werden, sondern muss dazu beitragen, dass sich die Wohn- und Lebensbedingungen für alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen verbessern.


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