Wohnungspolitik > Bundespolitik
2. Januar 2005 (Bundespolitik)

Hartz IV: Auch die Wohnung ist in Gefahr

Keine Vertreibung! Keine Gettos! - Am 1.1.2005 ist die bisherige Arbeitslosen- und Sozialhilfe weggefallen. Das betrifft auch die Kosten der Wohnung. Diese Kosten werden nur in begrenzter Höhe übernommen!
Zwar bezahlt das „Jobcenter“ neben einer Grundpauschale (345 Euro bei 1 Person) auch noch die Kosten der Wohnung (Miete, Zinsen, Nebenkosten) und der Heizung. Diese Kosten werden auf Dauer aber nur in „angemessener Höhe“ bezahlt. Und was das heißt, bestimmt das Job-Center.

Wer teurer wohnt, muss mit Kürzungen rechnen
Nur für einen Zeitraum von 6 Monaten sollen höhere Wohnkosten als „angemessen“ geduldet werden. Und auch das nur dann, wenn eine Kostensenkung nicht möglich oder nicht zumutbar ist! Danach wird die Bezahlung der Wohnkosten „in der Regel“ auf den „angemessenen Betrag“ gekürzt. (Das steht alles in § 22 SGB II). Außerdem muss jeder Umzug vom Job-Center genehmigt werden!
Was ist „angemessen“?
Was nun „angemessen“ ist, wird im Gesetz nicht geregelt. Das Arbeitsministerium plant auch keine Verordnung zu dieser Frage. Damit legen die kommunalen Träger der Wohnkosten – Stadt, Kreis – die „Angemessenheit“ fest. Überall gehen sie – höchstens - von den bisherigen Sozialhilfesätzen aus.
· Viele Menschen mit frührem Arbeitslosenhilfe-Bezug haben größere oder teurere Wohnungen. Sie können seit 1. Januar aufgefordert werden, ihre Wohnkosten zu senken. Spätestens ab 1. Juni müssen sie dann mit Kürzungen rechnen.
· Vernünftige Wohnungen zu den Preisen sind kaum zu haben. Und wenn es sie doch gibt, werden sie wegen dieser und anderer Hartz IV-Regelungen ganz schnell abgegrast sein. Kürzungen kann es trotzdem geben!
· Die Mieten für billige Wohnungen werden langfristig steigen. Diejenigen, die heute schon große Probleme auf dem Wohnungsmarkt haben, bleiben gänzlich auf der Strecke.
· Die Arbeitslosen werden in Wohnungen und Wohngebiete gezwungen, wo die Mieten billig sind, weil niemand dahin will. Neue Armuts-Gettos werden wachsen!
Aber das darf nicht passieren!
Die Städte und Kreise können die Grenzen der „Angemessenheit“ hochsetzen, wenn sie wollen oder durch politischen Protest dazu gewzungen werden. Sie können auch Übergangsregelungen schaffen, die verhindern, dass jetzige Arbeitslosenhilfe-Empfänger aus ihren Wohnungen verdrängt werden.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

Twitter


Arbeitsgemeinschaft der Mietervereine Bochum, Dortmund, Witten, Mietergemeinschaft Essen

Kontakt | Sitemap | Datenschutz | Impressum