Mieter sind grundsätzlich berechtigt, eine vereinbarte Kaution in drei Raten zu zahlen. Die erste Rate wird frühestens bei Beginn des Mietverhältnisses fällig. Steht im Vertrag etwas anderes, ist das ungültig. Dies gilt sowohl für eine Barkaution, bei der die Kaution in bar oder per Überweisung auf das Vermieterkonto eingezahlt wird, als auch für die Form „verpfändetes Sparbuch“. Hierbei zahlt...
Ein Nachmieter darf nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil er mit Kind in die Wohnung einziehen will. Zwar besteht der Anspruch, vorzeitig aus...
BGH schafft Klarheit - Das Gesetz soll einfach und verständlich sein. Das war eines der Hauptziele der Mietrechtsreform. Ob das gelungen ist, daran...Mehr
Stadtumbau und Wohnungsklau - Nicht nur im Ruhtrgebiet stehen soziale Stadtentwicklung und Wohnraumversorgung vor einer doppelten Herausforderung:Mehr
Eine andere Wohnungspolitik ist möglich - Die Wohnungspolitik muss neue Wege beschreiten. Fachleute sind sich einig, dass wegen der demografischen...Mehr
Florida-Paule, wir danken dir. Du hast, als du aus dem Sommerloch gepurzelt bist, unsere Boulevard-Zeitungs-Redakteure, die ihre Bleistifte schon bis...Mehr
Es war schon lange kein Geheimnis mehr, dass der Verkauf der Landesbeteiligung an der Landesentwicklungsgesellschaft NRW mbH (LEG) an die...Mehr
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