Von niedrigeren Werten im Mietspiegel profitieren die meisten MieterInnen nur mittelbar. Denn im Gegensatz zu VermieterInnen, die mit höheren Mietspiegel-Werten eine Mieterhöhung begründen können, können MieterInnen keine Mietsenkung verlangen, wenn im Mietspiegel niedrigere Werte für ihren Wohnungstyp stehen.Mehr
Auf den Tag genau zwei Jahre, nachdem der letzte Bochumer Mietspiegel seine (formale) Gültigkeit verlor, ist am 1. April der Mietspiegel 2006 in...Mehr
Mit dem Bayerischen Landessozialgericht hat am 18. Januar erstmals ein Gericht in zweiter Instanz bestätigt, dass EmpfängerInnen von ALG II sich die...Mehr
Elb-Kommune wohnungslos - Der Verkauf der kommunalen Dresdener Wohnungsbaugesellschaft an den US-amerikanischen Spekulationsfonds Fortress hat die...Mehr
Annington setzt auf Expansion, Privatisierung und steigende Mieten - Der britische Finanzinvestor Terra Firma will seinen deutschen Ableger Annington...Mehr
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