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21. Dezember 2006 (Ohne Kategorie)

Mietervereine erstreiten zweistelligen Millionenbetrag

Annington und Mietervereinigungen erzielen Einigung über Rückerstattung des Wärmeconctracting - Die Viterra AG (jetzt Deutsche Annington) hatte für ca. 20.000 Wohnungen die Heizkosten in den Jahren 2001 bis 2004 nach dem Prinzip des Wärmecontracting abgerechnet, ohne dass dies vertraglich vereinbart war. Neben den Energiekosten für Gas oder Öl sind im Wärmepreis auch Investitions-, Reparatur-, Verwaltungskosten und sowie Gewinne des Wärmelieferanten enthalten.

Da diese Kosten bislang Bestandteil der Kaltmiete waren und keine vertragliche Vereinbarung bestand, hat der Bundesgerichtshof auch im Fall eines Mietverhältnisses bei der Viterra die einseitige Umstellung auf das sog. Wärmecontracting für unzulässig erklärt (BGH, VIII ZR 362/04, wir berichteten).

Rückerstattungen gibt es nicht,
• wenn die Wohnungen mit Gasetagenheizungen ausgestattet sind, da der Mieter direkt an die örtlichen Gasversorger zahlt.
• wenn die Viterra AG gar keine Wärmekosten, sondern nur die Gaslieferung abgerechnet hat (so bei Sozialwohnungen und bei den meisten Wohnungen in Witten, da die Viterra hier nach einer Schiedsstellenentscheidung 2000 in den meisten Fällen das Contracting aufgab).
• bei Anmietungen ab dem 01.01.1999, da die geschlossenen Mietverträge ausdrücklich die Wärmeabrechnung vorsehen.

Das vereinbarte Verfahren zur Rückerstattung:

Unsere Mietervereine und die DA haben sich auf eine Berechnungsmethode geeinigt, mit deren Hilfe die überzahlten Heizkosten jetzt rückabgewickelt werden. Die bisherigen Heizungskosten werden so zurückgerechnet, dass die Belastung für die Gasversorgung ermittelt wird. Überzahlungen werden erstattet. Die betroffenen Mieter sollen Anfang des Jahres 2007 die Berechnung der Gutschrift und das Geld erhalten.

Für die Mietervereine ist dieses Verfahren akzeptabel, da Kostenvorteile der DA an die Mieter weitergegeben und vereinbart wurde, dass alle Mieter mit Vertragsabschluss vor dem 01.01.1999 von dieser Korrektur profitieren. Das Recht des einzelnen Mieters auf korrigierte Abrechnungen bleibt aber unberührt. In diesem Fall kann aber im Ergebnis eine geringere Erstattung erfolgen, da der „Bonus“ für den geringeren Verwaltungsaufwand entfällt.

„Durch die vereinfachte Berechnung wird niemand benachteiligt, insgesamt erfolgen höhere Rückzahlungen!“, betont Rainer Stücker, für die beteiligten Mietervereine. Für eine 60-m²-Wohnung ergeben sich Gutschriften von ca. 300 bis 600 Euro für den Zeitraum von 2001 – 2004, bei geringerer Wohndauer selbstverständlich eine geringere Erstattungen.

Mieter, die ihre Wohnungen gewechselt haben und bislang nicht von der DA angeschrieben wurden, sollten sich bei den jeweiligen Niederlassungen der DA melden. Mieter aus Siedlungen, die noch von der Viterra en bloc verkauft wurden, sollten sich dringend mit ihren Abrechnungsunterlagen beim Mieterverein melden. Hier muss der Erstattungsanspruch noch durchgesetzt werden.


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