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21. Oktober 2004 (Bundespolitik)

Mietverträge für Hartz?

Entsetzt sind die Juristen des Mietervereins: immer häufiger beklagen sich Hartz-IV-Betroffene Mitglieder, die keinen schriftlichen Mietvertrag haben, darüber, dass sie vom Arbeitsamt aufgefordert werden, „irgendwelche“ Formular-Mietverträge mit ihrem Vermieter abzuschließen, um ihre Wohnkosten nachzuweisen.

Hintergrund ist die Tatsache, dass bei Beantragung des neuen ALG II auch die Wohnkosten belegt werden müssen. Viele Mieter verfügen aber gar nicht über schriftliche Mietverträge.
„Das ist das Beste, was einem Mieter passieren kann!" betont Geschäftsführer Michael Wenzel. Dort, wo kein Vertrag existiert, gelten nämlich die gesetzlichen Vorschriften. Und das Gesetz kennt eine ganze Reihe von vertraglich zulässigen Regelungen überhaupt nicht, die für Mieter eher nachteilig sind, so etwa die Verpflichtung zu Schönheits- und Kleinreparaturen. Auch bei den Nebenkosten geht das Gesetz davon aus, dass sie mit der Mietzahlung abgegolten sind.
Der Mieterverein hat bei Sozialamtsleiterin Dr. Ott interveniert und sie darum gebeten, sich für eine Änderung bei der Arbeitsagentur einzusetzen.
„Normalerweise sollte eine einfache Mietbescheinigung reichen, aus der sich die Miethöhe, evt. Neben- und Heizkosten und die Wohnfläche ergibt", so Wenzel. Inzwischen gäbe es auch eine positive Rückmeldung. Fraglich sei aber, wie lange es dauere, bis die Problematik auch bei den völlig überlasteten Sachbearbeitern der Arbeitsagentur ankomme.
Den betroffenen Mietern rät der Mieterverein daher, sich auf keinen Fall zum Abschluss eines schriftlichen Vertrages drängen zu lassen. Im Zweifel könne man auch die Hilfe des Mietervereins in Anspruch nehmen, um eine ausreichende Bescheinigung beim Vermieter anzufordern.


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