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16. November 2004 (Ohne Kategorie)

Vorsicht Hartz: Job nicht (selber) kündigen!

Auch wenn es paradox klingt: Unter Hartz IV müssen Arbeitslose für ihr Arbeitslosengeld arbeiten - Stichwort 1-Euro-Jobs. Manche taten dies auch bisher schon. 30 % vom Regelsatz will die Bochumer Job-Agentur einer Arbeitslosengeld II - Bezieherin kürzen, weil sie ihren Job gekündigt hat.

Margret R. ist arbeitslos und bekommt bisher noch Arbeitslosenhilfe. Nebenher hat sie ein bisschen verdient - 165 € im Monat. Bisher kein Problem. Doch da sie ab dem 1. Januar 2005 nur noch ALG II bekommt, darf sie von dem Geld nur 15 % behalten. Da sie - wie viele andere - wenig Lust verspürt, vor 24,75 € im Monat arbeiten zu gehen, hat sie ihren Job gekündigt.
Das wird ihr jetzt zum Verhängnis. Da sie sich sozusagen "künstlich arm gemacht" hat, kündigte ihr die Bundesagentur für Arbeit jetzt an, den Regelsatz von 345 € um 30 % zu kürzen - das sind stolze 103,35 €.
So hart das klingt, das Vorgehen entspricht dem Buchstaben des Gesetzes. Man kann ALG II-BezieherInnen, die keine Neigung verspüren, für 15 % ihres bisherigen Gehaltes weiter die gleiche Arbeit zu machen, deshalb nur dringend raten, ihren Job nicht selbst zu kündigen, sondern sich vom Arbeitgeber kündigen zu lassen.


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