Die Hattinger Wohnstätten-Genossenschaft (HWG) hat ihren Wunsch-Käufer für die 553 Wohnungen in Witten, Sprockhövel, Velbert, Bochum und Hagen, die sie verkaufen will, gefunden. Noch verrät sie nicht offiziell, wer das ist, denn der Kaufvertrag ist noch nicht unterschrieben. Aber sie ist guter Dinge, eine Menge Mieterschutz vereinbaren zu können.
Das geschlossene Bieterverfahren um den Verkauf derjenigen Wohnungen der HWG, die außerhalb Hattingens liegen, ist beendet. Am 19. November informierte der Vorstand der Genossenschaft Aufsichtsrat und Vertreterversammlung vom bevorstehenden Abschluss der Verkaufsverhandlungen. Natürlich fiel bei dieser Gelegenheit auch ein Name - aber der tut nichts zur Sache, bevor die Notarstinte unter dem Kaufvertrag nicht trocken ist. Es handelt sich nicht um eine im Ruhrgebiet bekannte Gesellschaft.
Wichtiger für die betroffenen Mieter ist, dass die HWG zuversichtlich ist, weitgehende Schutzmaßnahmen vereinbaren zu können. Darüber wurde auf einer Mieterversammlung am 8. November informiert.
Bestandteile der "Sozialcharta" sollen unter anderem sein:
• Eine 10-jährige Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen nach einer eventuellen Umwandlung in Eigentumswohnungen. Das Gesetz sieht hier nur noch drei Jahre vor.
• Ein lebenslanger Kündigungsausschluss für Eigenbedarf bei Mietern über 65 Jahren.
• Ein lebenslanger Kündigungsausschluss für Eigenbedarf bei schwerbehinderten Mietern (ab 50 Prozent).
• Beschränkung von Modernisierungen auf Maßnahmen zur Energieeinsparung oder auf solche, die die Wohnung lediglich in den heute allgemein üblichen Zustand versetzen.
• Absicherung von genehmigten Mietereinbauten.
Zuversichtlich ist die HWG auch, dass der Kaufinteressent den besehenden Instandhaltungsstau abbauen wird. Hier hat sie dessen bisherige Beständen überprüft. Keine Regelung will sie allerdings zur Beschränkung von Mieterhöhungen treffen. Kein Wunder: Auch die HWG selbst schöpft den Rahmen des Mietspiegels bisher voll aus. Und sie kann dem Käufer nicht gut Restriktionen auferlegen, die sie selbst bisher nicht erfüllt hat. Höher als der Mietspiegel aber darf die Miete ohnehin nicht sein.
Einlage zurück?
Viel Streit zwischen HWG und den betroffenen Mietern gab es auch um die Genossenschafts-Einlage. Die beträgt happige 2.600 Euro. Natürlich sind die Mieter der Meinung, dass sie sofort zurückgezahlt werden muss, wenn der Mitgliedschaft in der HWG sozusagen die „Geschäftsgrundlage“ entzogen wird.
Daran sieht sich die HWG allerdings durch ihre Satzung und den Gleichbehandlungsgrundsatz gehindert. Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist nicht abhängig von einem Mietverhältnis. Zwar darf nur der eine HWG-Wohnung bewohnen, der auch Mitglied ist, umgekehrt ist das aber nicht der Fall. Wer aus einer Genossenschaftswohnung auszieht, verlässt dadurch nicht automatisch auch die Genossenschaft.
Diese Regelung macht durchaus Sinn. Denn manche Genossenschaftsmitglieder wollen später durchaus wieder eine Genossenschaftswohnung beziehen. Und viele Genossenschaften vergeben ihre Wohnungen nach Dauer der Mitgliedschaft. Außerdem haben die, die Mitglieder bleiben, bei einem Verkauf Anspruch auf eine andere Genossenschaftswohnung. Es gibt also durchaus Gründe, Mitglied zu bleiben.
Natürlich liegt der Fall hier anders. Die Mieter ziehen nicht aus, sondern ihre Wohnungen werden verkauft, so dass eine weitere Mitgliedschaft keinen Sinn macht, wenn man nicht nach Hattingen umziehen will. Der Fall ist nicht vorgesehen, und so liegt die satzungsgemäße Kündigungsfrist bei zwei Jahren - zum Ärger der Betroffenen. Die HWG verspricht, weiter nach „kreativen Lösungen“ zu suchen. Immerhin beschloss die Vertreterversammlung eine Verkürzung der Kündigungsfrist auf ein Jahr für alle Mitglieder.
Lösung auch für Westenfeld
Eine Lösung zeichnet sich auch für die Mieter der Hattinger Siedlung „Im Westenfeld“ ab. Die Häuser dort sind unmodernisiert und in einem Zustand, den man heute als „nicht mehr marktfähig“ bezeichnet. Ex-HWG-Chef Burkhardt Sibbe wollte sie abreißen, um auf dem Gelände lukrative Eigentumswohnungen zu bauen. Entsprechend viele Wohnungen stehen dort bereits leer. Die neue Führung unter Erika Müller-Finkenstein will verkaufen - und zwar an die Mieter, für ganz kleine Summe.
Nicht schlecht für Manche. Doch es gibt auch Mieter dort, die zu alt und nicht vermögend genug sind zum Kauf. Ein Gespräch zwischen HWG und Mietern, das auf Anregung des Mietervereeins zu Stande kam, brachte eine Lösung: Die HWG ist bereit, einige Häuser für ältere Mieter als Mietwohnungen zu behalten, wenn die Mieter, die nicht kaufen wollen oder können, umgekehrt bereit sind, dort zusammen zu ziehen.
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