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11. Dezember 2007 (Ohne Kategorie)

Zwischenablesung zahlt der Vermieter

Die Kosten einer Zwischenablesung von Heizkosten-, Gas- oder Wasserzählern beim Mieterwechsel sind keine Betriebskosten, die auf Mieter umgelegt werden können.
Wechselt mitten in einer Abrechnungsperiode in einer Wohnung der Mieter, ist in der Regel eine Zwischenablesung und -abrechnung erforderlich, die zusätzliche Kosten verursachen. Dabei handelt es sich jedoch um Verwaltungskosten, die der Vermieter selbst tragen muss und nicht auf die Mieter umlegen kann - auch nicht auf den ausziehenden oder einziehenden Mieter. Das gilt jedenfalls dann, wenn es nicht ausdrücklich im Mietvertrag so vereinbart ist.

Mit diesem Urteil beendete der BGH eine jahrelang bestehende Rechtsunsicherheit für alljährlich rund 2,2 Millionen umziehende Mieter, denn die Frage war von verschiedenen Gerichten bisher unterschiedlich entschieden worden.
AZ: BGH VIII ZR 19/07


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