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8. März 2008 (Ohne Kategorie)

BGH-Urteil: Zu spät erteilte Abrechnung ihres Vermieters

Mieter beim BGH erfolgreich - Ehepaar Müller, Mieter einer ehemaligen Viterra Siedlung in Bövinghausen, hat Durchhaltevermögen bewiesen. Mehr als zwei Jahre wehrte es sich mit Unterstützung des Mieterverein Dortmund gegen eine zu spät erteilte Abrechnung ihres Vermieters. Mit Erfolg: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied jetzt zu ihren Gunsten. Der Mieterverein hat die Mieter gerichtlich vertreten und die Kosten der Prozessführung übernommen.

Im Dezember 2004 erhielt das Ehepaar Müller seine Heiz- und Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2003 von der damaligen Vermieterin, der Emscher Siedlungsgesellschaft. Das ausgewiesene Guthaben wurde aber nicht ausgezahlt. Stattdessen kam im Januar 2005 eine zweite Abrechnung, darin wurde eine Nachzahlung gefordert. Der BGH hat jetzt entschieden: Die Mieter haben Anspruch auf das ursprünglich ausgewiesene Guthaben. Nach Ablauf der Jahresfrist ist sowohl eine Nachzahlung als auch die Korrektur eines Guthabens ausgeschlossen. Von dem Urteil profitieren auch mehrere andere Vereinsmitglieder der Bövinghauser Siedlung. Wir berichten ausführlich in der nächsten Ausgabe.


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