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13. Juni 2008 (Ohne Kategorie)

BGH-Urteil: Wasser nach Wohnfläche

Die Kosten für Wasser und Abwasser dürfen bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung nach Wohnfläche auf die Mieter des Hauses verteilt werden. Das gilt nach der heutigen Entscheidung des BGH auch dann, wenn fast alle Wohnungen im Haus mit Wasseruhren ausgerüstet sind.

"Die Abrechnung von Wasser und Abwasser nach Verbrauch ist die Abrechnungsform, die die meisten Mieterinnen und Mieter ausdrücklich fordern", kommentiert Ulrich Ropertz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes (DMB), das Urteil. "Sind alle Wohnungen im Haus mit Wasserzählern / Wasseruhren ausgestattet, muss verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Ein Abrechnung nach Wohnfläche oder Personenzahl ist dann unzulässig."

Problematisch sind die Fälle, in denen – wie hier – bis auf eine Wohnung in allen anderen Wohnungen Wasseruhren installiert sind. Der Bundesgerichtshof lässt hier die Kostenverteilung nach dem vertraglich vereinbarten und im Gesetz vorgesehenen Schlüssel "Wohnfläche" zu. Erst wenn die Kostenverteilung im Einzelfall zu krassen Unbilligkeiten führt, könnten Mieter Anspruch auf eine Änderung des Verteilerschlüssels erheben.
AZ: BGH VIII ZR 188/07


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