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1. September 2009 (Ohne Kategorie)

Mieter-Anwalt schrieb Ratgeber zu Hartz IV

Gemeinsam mit dem Mieterbund-Präsidenten Dr. Franz-Georg Rips hat Rechtsanwalt Holger Gautzsch, Rechtsberater im Mieterverein Dortmund, einen Ratgeber veröffentlicht. Das Thema: Wohnkostenübernahme im Sozialgesetzbuch II (SGB II), besser bekannt als Hartz IV-Gesetz. Das Fachbuch (nicht nur für Fachleute) ist für 6,90 Euro im Mieterverein oder im Buchhandel erhältlich.

Über kein Gesetz wird derzeit außergerichtlich und vor Gericht so sehr gestritten wie über das SGB II (Hartz IV). Ein großer Anteil der Streitfragen bezieht sich auf die "Kosten der Unterkunft", d.h. die Frage, welche Kosten für eine Miet- oder Eigentumswohnung die ARGE zahlen muss. Deshalb hat der Deutsche Mieterbund eine 121 Seiten starke Broschüre "Hartz IV – Unterkunftskosten und Heizung" veröffentlicht, in der die für zurzeit rund 3,5 Millionen Haushalte ("Bedarfsgemeinschaften") bestehenden Ansprüche sowie deren Rechte und Pflichten zusammengefasst werden.

Der Ratgeber bietet zunächst eine Schnellorientierung mit den wichtigsten Begriffen des SGB II und Kurzerläuterungen. Dann folgt eine ausführliche Darstellung des Widerspruchs- und Klageverfahrens. Alle Fragen und Probleme, von der "Angemessenheit" der Miete, der Übernahme von Heiz- und Betriebskosten bis zu Kosten der Erstausstattung der Wohnung werden dann anhand der hierzu ergangenen Rechtsprechung detailliert dargestellt. Der Gesetzestext des SGB II und ein Verzeichnis aller Sozialgerichte in Deutschland runden den Ratgeber ab.

Der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. hat als örtlicher Mieterverein seit Sommer 2004 im Interesse betroffener Mieter und auch mit Blick auf die Stadtentwicklung diese Thematik intensiv bearbeitet. Geschäftsführer Rainer Stücker: "Dass unser Mitarbeiter Holger Gautzsch einer der Autoren der dargestellten Publikation ist, werten wir als Anerkennung für seine und unsere fachliche Arbeit. Es dokumentiert, dass für den Mieterverein Dortmund Interessenvertretung und hohe fachliche Qualität kein Widerspruch sind."


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