Wohnungspolitik > Bundespolitik
30. März 2010 (Bundespolitik)

Hartz IV: Mieterforum fordert mehr Quadratmeter

Mieteranwalt: MAGS-Empfehlungen zu Wohnflächen stehen im Widerspruch zum BSG - Mieterforum Ruhr hat in einer Pressemitteilung das Landessozialministerium, sowie die ARGEn und Jobagenturen aufgefordert, das Gezerre um die höheren Wohnflächen bei den Kosten der Unterkunft zu beenden und die neuen Wohnraumnutzungsbestimmungen anzuwenden. Das Ministerium müsse seine Rechtsauffassung korrigieren, wonach die BezieherInnen von Sozialleistungen lediglich Anspruch auf 2 qm mehr Wohnfläche haben. Die ARGEn und Jobcenter sollten die seit dem 1.1.2010 geltende neue Rechtslage anwenden. Das diene auch der Vermeidung langer rechtlicher Auseinandersetzungen.

Seit Wochen gibt es Verwirrung um die Größe der Wohnungen, die bei der Berechnung der Angemessenheitsgrenzen für BezieherInnen von ALG II oder Grundsicherung berücksichtigt werden müssen. Verantwortlich dafür sind neue "Arbeitshilfen" des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Diese halten sich nach Ansicht von Mieterforum Ruhr bei der Bemessung der Wohnunsggrößen nicht an die geltende Rechtslage. Das MAGS hält 47 qm für eine Person, 62 für zwei Personen, für jede weitere Person 15 qm mehr für ausreichend und beruft sich dabei auf die neuen Wohnraumförderbestimmunegn (WFB). Nach der Rechtsprechnung des Bundessozialgerichts (BSG) müssten aber die neuen Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) berücksichtigt werden. Diese sehen 50 qm für eine Person und 65 qm für zwei Personen vor.

Die "Arbeitshilfen", die übrigens nur Empfehlungscharakter haben und keineswegs rechtsverbindlich sind, begeben sich damit in Widerspruch zu höchstrichterlicher Rechtsprechung. Denn welche Vorschriften bei der Bestimmung der Flächenwerte zu berücksichtigen sind, hat explizit für die Rechtslage in NRW das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 17.12.2009 (4 AS 27/09 R) entschieden. Holger Gautzsch, Rechtsberater beim Mieterverein Dortmund und Hartz-IV-Experte des Mieterforums Ruhr. "Ich kann nur vermuten, dass das MAGS das Urteil des Bundessozialgerichts im Wortlaut nicht gekannt hat. Es wurde erst Anfang März veröffentlicht. Aber es ist absolut eindeutig: In NRW muss auf die Ausführungsbestimmungen abgestellt werden, welche auch für die Festlegung der angemessenen Wohnungsgröße bei der Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins herangezogen werden. Das sind seit dem 1. Januar die Wohnraumnutzungsbestimmungen, und in denen steht: 50 qm."

Exakt in diesem Sinne hat das BSG zu NRW entschieden. Das Urteil ist zwar noch zur alten Rechtslage ergangen, in den entscheidenden Punkten hat sich aber rechtlich nicht geändert. "Das ist dadurch bedingt, dass bei der landesrechtlichen Umsetzung des Wohnungsförderungsrechtes die bisherige bundesrechtliche Regelung fast vollständig übernommen wurde. Das Urteil des BSG ist daher ohne Abstriche auf die derzeitige Rechtslage zu übertragen", erläutert Holger Gautzsch.

Mieterforum Ruhr fordert daher:
- Das MAGs muss seine Rechtsauffassung korrigieren.
- Die ARGEn und JobAgenturen müssen - rückwirkend ab 1.1. - die neuen Bestimmungen anwenden, um eine Flut von Prozessen zu vermeiden.

Solange das nicht geschieht, kann man allen Betroffenen nur raten, gegen Bescheide auf der Grundlage von 47-62-77-92 qm Widerspruch einzulegen.

Um das Themenfeld Hartz IV und Wohnen wird es auch auf einer Veranstaltung am 15.4. um 17:30 Uhr in der VHS Essen gehen, zu der Mieterforum Ruhr unter anderem Vertreter/innen der Landtagsparteien eingeladen hat.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

Twitter


Arbeitsgemeinschaft der Mietervereine Bochum, Dortmund, Witten, Mietergemeinschaft Essen

Kontakt | Sitemap | Datenschutz | Impressum