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20. April 2010 (Land NRW)

SPD und Grüne: Verfassungsklage wegen Wohnungsvermögen eingereicht

Die Landtagsabgeordneten Dieter Hilser (SPD) und Horst Becker (DIE GRÜNEN) haben ihre Ankündigung wahr gemacht und am 7. April Organklage gegen die Landesregierung beim Verfassungsgericht des Landes eingereicht. Die Integration des 18,6 Mrd. Euro umfassenden Wohnungsbausondervermögens des Landes in die NRW.Bank ist ihrer Ansicht nach verfassungswidrig.

Wie wir bereits berichteten, hat schwarz-gelbe Landesregierung hatte zu Beginn des Jahres 2010 die Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen aufgelöst und ihre Aufgaben sowie ihr Vermögen in Höhe von 18,5 Mrd. Euro vollständig auf die NRW.BANK übertragen. Diese Veränderung führt zu Risiken für die Wohnraumförderung. Sie hat aber auch verfassungsrechtlich relevante Auswirkungen auf die parlamentarische Steuerung und Kontrolle der Wohnungsbauförderung und die Kontrolle durch den Landesrechnungshof.

SPD und Grüne hatten deshalb Prof. Dr. Florian Becker von der Universität Kiel mit einem Rechtsgutachten beauftragt. Florian Becker: "Zentraler verfassungsrechtlicher Kritikpunkt ist, dass die staatliche soziale Wohnungsbauförderung durch die Vollintegration in die NRW.BANK entparlamentarisiert worden ist. Den Abgeordneten werden bislang vorhandene Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Weichenstellungen der Wohnungsbauförderung genommen. In wichtigen Fragen hat der Vorstand der NRW.BANK jetzt ein Letztentscheidungsrecht. Eine entsprechende Verantwortung des Ministers gegenüber dem Parlament besteht damit nicht mehr. Dies unterbricht in verfassungswidriger Weise die Legitimationskette zwischen der staatlichen Funktion Wohnungsbauförderung und dem Parlament sowie seinen Mitgliedern."

Der Abgeordnete Horst Becker, wohnungspolitischer Sprecher der GRÜNEN meinte: "Die Frage, ob mit dem seit dem 1.1.2010 geltenden Gesetz der Landesregierung eine Entparlamentarisierung des Landesvermögens in Höhe von rd. 18 Milliarden Euro verbunden ist, wird im Zentrum der gerichtlichen Prüfung stehen. Wir sind der festen Überzeugung, dass sich die Landesregierung mit diesem Schritt einen "Schattenhaushalt" schafft. In Anbetracht des gigantischen Umfanges kann das auch gerade vor dem Hintergrund des Verfassungsranges der so genannten "Schuldenbremse" durch das Parlament so nicht hingenommen werden."

Dieter Hilser, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: "Wir befürchten, dass mit der Übertragung des Wohnungsbauvermögens auf die NRW.Bank nicht nur der soziale Wohnungsbau in Gefahr gerät, sondern auch, dass die Mittelverwendung zukünftig ohne demokratische Legitimation und öffentliche Kontrolle erfolgt. Daher haben wir uns zu dieser Klage entschlossen."

Was mit dem ehemaligen Wohnungsbauvermögen geschieht wenn die Klage Erfolg haben sollte, ist offen. SPD und Grüne haben zwar immer wider betont, dass sie das Vermögen als zweckgebundenes Wohnungsvermlgen erhalten wollen. Ob die Integration in das Stammkapital der NRW.Bank ohne Heraufbeschwörung einer Krise dieser Förderbank noch rückgängig zu machen ist, ist aber fraglich.
Für diesen Fall will Hilser auf jeden Fall erreichen, dass per gesetzlicher Regelung die Zweckbestimmung innerhalb der NRW.Bank gerantiert wird. Das sei in einem einfachen Verfahren zu beschließen, so Hilser so bei einer Tagung von Mieterforum Ruhr in Essen. Innerhalb der Grünen gibt es allerdings Zweifel, dass das so einfach wird.

Das Wohnungsvermögen war bereits 2002 von Rot-Grün in haftendes Kapital - damals der WestLB - verwandelt worden, allerdings unter Beibehaltung der Zweckbindung. Die Bankenaufsicht Bafin wollte deshalb nicht die volle Summe des Vermögens, sondern lediglich ca. 4 Mrd. Euro als Haftungssumme der Bank akzeptieren. In der Folge befürworteten CDU und FDP eine Vollintegration des Vermögens in die NRW.Bank.

Bei einer Tagung von DMB und DGB in Düsseldorf bezeichnete der baupolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Christof Rasche, diese Entscheidung als Ergebnis eines schwierigen Abwägungsprozesses. Die FDP stehe dazu, dass auch ohne Zweckbindung oder gesetzliche Regelung weiterhin 1 Mrd Euro im Jahr für die Wohnraumförderung ausgegeben werden sollen.


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