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20. September 2010 (Ohne Kategorie)

Warum nur?

Die Baugenossenschaft Bochum möchte das Malerviertel umkrempeln. Häuser sanieren, modernisieren, die Außenanlagen neu gestalten, Regenwasser oberirdisch zum Dürer Bach leiten. So weit, so schön. Weniger schön, dass sie dazu auch 14 alte Bäume fällen möchte und teilweise schon gefällt hat. Einige davon sind geschützt. Trotzdem hätte die Genossenschaft eine Fällgenehmigung wegen des Umbaus beantragen können und mit der Auflage, anschließend Ersatzpflanzungen vorzunehmen, sicherlich auch bekommen. Und neue Bäume sollten eh gepflanzt werden.

Warum nur hat sie stattdessen eine Fällgenehmigung wegen angeblicher Krankheit der Bäume beantragt? Zwar ging erst mal alles "gut". Aber nach dem inzwischen erstellten Fachgutachten steht die erteilte Fällgenehmigung nun auf ziemlich tönernen Füßen. Nach dem Willen der Politiker im Beschwerdeausschuss soll nun ein Obergutachten Klarheit bringen. Das ist nicht schlecht, beantwortet aber die eigentlichen Fragen nicht.
Die Baugenossenschaft Bochum eG wird nicht müde, den Paragraphen 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu zitieren. Der lautet: "Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen." Im Klartext: Die Genossenschaft beansprucht für sich, die Außenanlagen im Malerviertel gestalten zu können, wie es ihr beliebt. Die Mieter haben da gar nichts zu sagen.
Es wäre interessant zu erfahren, wie der Vorstand der Baugenossenschaft Bochum damit umgehen würde, wenn seine Eigentümer – das sind die Mieter – mit der "Sache" Baugenossenschaft "nach Belieben verfahren" und beispielsweise den Vorstand in die Wüste schicken würden.


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