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20. September 2010 (Ohne Kategorie)

Abrechnung falsch? Immer beanstanden!

Mieter müssen Fehler in der Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Vorlage beanstanden - und zwar auch dann, wenn es immer wieder der gleiche Fehler ist wie schon in den Vorjahren. Das entschied der Bundesgerichtshof.

Im vorliegenden Fall forderte der Vermieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung die Zahlung anteiliger Grundsteuern von seinen Mietern. Hierzu waren die Mieter aber nicht verpflichtet, weil eine entsprechende mietvertragliche Regelung zwischen ihnen und dem Vermieter nie getroffen wurde. Für die Abrechnungsjahre 2003 und 2004 reklamierten die Mieter diesen Fehler, mit der Konsequenz, dass sie keine anteiligen Grundsteuerbeträge zahlen mussten. Für 2005 reklamierten sie diesen Fehler nicht mehr. Konsequenz nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist, dass sie jetzt für 2005 Grundsteuer zahlen müssen.

Das Urteil hat zur Folge, dass Vermieter sanktionslos Jahr für Jahr den gleichen Fehler in die Betriebskostenabrechnung einbauen. Reklamiert der Mieter den Fehler, muss die Abrechnung korrigiert werden. Reklamiert der Mieter einmal nicht, kann der Vermieter Forderungen durchsetzen, auf die er keinen Anspruch hat. Es wird also immer wichtiger, jede einzelne Betriebskostenabrechnung Jahr für Jahr zu überprüfen. Der Mieterverein hilft dabei.

AZ: BGH VIII ZR 185/09


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