Vermieter
22. Mai 2012 (Vermieter, Wohnungspolitik)

Forderungen an die Koalitionäre

Das Mieterforum Ruhr hat von der zukünftigen Landesregierung die systematische Weiterentwicklung der sozialen und ökologischen Wohnungspolitik gefordert. Die Mietervereine wenden sich unter anderem gegen eine Kürzung der sozialen Wohnraumförderung des Landes. Das ehemalige Wohnungsbauvermögen müsse rechtlich gesichert werden. Gefordert werden entschlossene Maßnahmen gegen den Verfall von Wohnungsbeständen unter Kontrolle von Finanzinvestoren und eine entschlossene Fortsetzung der Enquetekommission "Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren".

Zu den konkreten Erwartungen von Mieterforum Ruhr zählen:

• Zum Themenkomplex "Grundrecht auf Wohnen" als Leitprinzip der Wohnungspolitik sollte die Landesregierung einen ernsthaften politischen Fachdiskurs mit Anhörungen von ExpertInnen einleiten.
• Die Kündigungsperrfristverordnung sollte mit dem Ziel eine Ausweitung der Gebietskulisse in den industriellen Ballungsräumen überprüft werden.
• Die Landesregierung sollte eine Bundesratsinitiative zur Reform des Mietrechts starten, mit der eine Verschlechterung der Mieterrechte zurückgewiesen wird, mit der Anspruchsrechte auf energetische Modernisierungen geschaffen werden und mit der dem Mietenanstieg entgegen gewirkt werden kann.
• Die Landesregierung sollte auf dem Gebiet der MieterInnenbeteiligung innovativ tätig werden und die Qualität der BewohnerInnenpartizipation zu einem Förderkriterium machen.
• Die Arbeit der Enquetekommission "Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren" soll ohne Abstriche zügig und entschlossen fortgesetzt werden. Mieter und Öffentlichkeit sollten dabei stärker beteiligt werden als bisher. Die Arbeit sollte außerdem konsequent auf die Erarbeitung konkret umzusetzender Handlungsempfehlungen ausgerichtet werden.
• Die Landesregierung sollte sich für eine Regulation der finanzmarktgetriebenen
Wohnungswirtschaft auf den dafür geeigneten Ebenen einsetzen.
• Die Landesregierung sollte sich um Konzepte und Modelle einer „Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit“ bemühen.
• Die Landesregierung sollte in einer Reform des WFNG die Rechts-Instrumente der Wohnungsaufsicht umfassend stärken.
• Die Landesregierung sollte mit Hilfe von Modellprojekten und Förderkonzepten die Fähigkeit und Bereitschaft der Kommunen zu einer präventiven quartiersorientierten Wohnungsaufsicht stärken und einen Fonds für die Vor-Finanzierung von Ersatzvornahmen durch die Kommunen schaffen.
• Das Land soll die Bildung von Auffangträgern fördern, die mit hinreichendem Eigenkapital und Fördermitteln ausgestattet sind, um die Wohnungen bankrotter Finanzinvestoren zum Ertragswert zu erwerben und zu sanieren.
• Wir erwarten, dass eine öffentliche Prüfung und Erörterung der Fakten, die für oder gegen eine Rückabwicklung der Vollintegration des ehem. Wohnungsbausondervermögens sprechen, nachgeholt wird.
• Der Betrag des ehemaligen Wohnungsbausondervermögens muss unbedingt für seine ursprünglich Zweckbestimmung rechtlich gesichert werden.
• Die Mittel für die Wohnraumförderung dürfen nicht gekürzt, sondern müssen ausgestockt und dürfen nicht zweckentfremdet werden.
• Die Wohnraumfördermittel müssen bedarfsgerecht auf den städtebaulich integrierten Neubau und die Erneuerung im Mietwohnungsbau fokussiert werden. Die Planung des Fördermitteleinsatzes sollte verstärkt über lokale Wohnraumversorgungskonzepte erfolgen.
• Die KDU-Empfehlungen des Sozialministeriums müssen an die BSG-Entscheidung angepasst werden. Es soll kein kommunales Satzungsrecht für KDU geschaffen werden.
• Die Landesregierung sollte dafür sorgen, dass Anforderungen an die Sanierung kommunaler Haushalte nicht zu Lasten der wohnungspolitischen Kapazitäten der Kommune gehen, insbesondere auch bei der Planung von Maßnahmen.


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