Vermieter > Vonovia
14. September 2012 (Vonovia)

Deutsche Annington wechselt Kabel-Partner - Gutes Angebot - aber kein Anschlusszwang!

Tausende Annington-Mieter haben in den letzten Wochen Post von ihrer Vermieterin bekommen - andere werden es bald. Anlass ist eine wichtige Änderung beim Fernsehempfang. Statt Unitymedia wird ab 1. Februar 2013 eine eigene Tochtergesellschaft, die mit der Telekom kooperiert, für Fernsehempfang sorgen. Viele Mieter sind verunsichert.

Das Angebot klingt verlockend: Ein Anschluss an das Glasfasernetz mit seiner riesigen Programmvielfalt und HD-Bildqualität für nur 9,99 € im Monat! Solche Angebote gibt es bisher nicht im sich ständig verändernden Markt. Zwar steigen künftig die Betriebskosten um eben diese 9,99 €, dafür aber entfallen die (höheren) Gebühren an Unitymedia.

Doch was die Einen freut, wird Andere ärgern: Wer bisher mit DVB-T klar gekommen ist oder eine SAT-Schüssel hat, sieht sich zusätzlichen Kosten gegenüber. Muss man das dulden?

Die Antwort lautet wie so oft: Das kommt auf den Mietvertrag an. Bei der Annington gibt es Verträge, in denen Kosten der Fernsehversorgung ausdrücklich als umlagefähig vereinbart sind. Andere regeln, dass neu entstehende Betriebskosten nach Ankündigung umgelegt werden dürfen. Und es gibt Mieter, bei denen die Kosten der Fernsehversorgung schon jetzt Bestandteil von Miete und Nebenkosten sind.

Für alle Anderen gilt: Den Einbau der neuen Technik muss man als Modernisierung wahrscheinlich dulden (Rechtsprechung dazu bezieht sich jedoch auf frühere, analoge Zeiten), aber es gibt keinen Anschlusszwang! DVB-T- und Satellitenantennen dürfen weiter betrieben werden, auch wenn die Annington teilweise anderes behauptet.

Und Telefon und Internet?

Handlungsbedarf gibt es auf jeden Fall für alle, die bisher nicht nur Fernsehen, sondern auch Telefon und Internet von Unitymedia bezogen haben. Denn Unitymedia wird ab dem 1. Februar nicht mehr liefern können, weil die alte Technik abgebaut wird. Die Deutsche Annington kündigte an, dass die Mieter in absehbarer Zeit Angebote ihrer Partnerunternehmen erhalten werden.

Auch hier gilt: Wem das Angebot gefällt, kann es annehmen, aber niemand muss. Bei der Auswahl seines Telefon- und Internetanbieters ist jeder Mensch nach dem Gesetz frei! Den zu erwartenden Besuchen von Werbern kann man also selbstbewusst gegenüber treten - und wie immer bei allen Problemen die Rechtsberatung des Mietervereins aufsuchen!


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

Twitter


Arbeitsgemeinschaft der Mietervereine Bochum, Dortmund, Witten, Mietergemeinschaft Essen

Kontakt | Sitemap | Datenschutz | Impressum