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1. April 2003 (Ohne Kategorie)

Geld sparen beim Umzug

Gute Planung ist die halbe Miete - Es gibt sie wirklich. Dienstleistungsagenturen, die dem solventen Kunden einen kompletten Umzug organisieren. Nicht nur den Möbeltransport, sondern auch alle anderen notwendigen Arbeiten im Umfeld des großen Ereignisses. Zum Beispiel die zahlreichen Formalitäten. Für die meisten der zwei bis drei Millionen Haushalte, die in der Bundesrepublik jährlich umziehen, bleibt das allerdings ein Wunschtraum. Wer seinem Geld nicht böse ist, plant vor! Damit Kündigungsfristen, Schönheitsreparaturen, Mietkautionen und anfallende Maklergebühren nicht zur Kostenfalle werden.

Schönheitsreparaturen
Wer in eine neue Wohnung einzieht, hat schon genug damit zu tun, sie dem eigenen Geschmack entsprechend herzurichten. Zu allem Überfluss gibt es da aber auch noch die alte Wohnung, die ordnungsgemäß verlassen werden will. Anfallende Schönheitsreparaturen bedeuten zusätzliche Arbeit und Kosten.
Müssen diese Schönheitsreparaturen überhaupt geleistet werden? Der Mietvertrag gibt Auskunft. Findet sich dort keine Regelung, muss grundsätzlich der Vermieter die anfallenden Arbeiten übernehmen. In der Praxis kommt das aber kaum vor, weil fast alle Mietverträge besondere Renovierungs-Klauseln enthalten. Ob diese rechtlich gültig sind, muss geprüft werden.
Grundsätzlich gilt: Der Vermieter kann festlegen, dass der Mieter die durch ihn verursachte Abnutzung beseitigt. Mehr aber nicht. Zusätzliche Klauseln können unwirksam sein. Es lohnt sich also genau zu prüfen, was im Detail festgelegt ist. Und das möglichst lange vor dem Umzug! Damit es einen am Ende nicht kalt erwischt!

Ein paar Faustregeln:

Beim Einzug:
Eine Mietvertragsklausel, die für diesen Zeitpunkt schon zur Renovierung verpflichtet, ist unwirksam.

Im laufenden Mietverhältnis:
Die Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen ist zulässig. Aber: Der Mieter kann erst nach Ablauf bestimmter Fristen zur Renovierung verpflichtet werden. Küche, Bad und Dusche muss er alle drei Jahre renovieren. Wohn- und Schlafräume, Flur, Diele und Toilette alle fünf Jahre und andere Nebenräume alle sieben Jahre. Stichtag, ab dem die Fristen berechnet werden, ist das Datum des Einzugs. Grundsätzlich darf er alle Arbeiten selbst ausführen, wenn er fachgerecht renoviert.
Tipp: Um die geleisteten Renovie-rungsarbeiten nachweisen zu können, sollten MieterInnen alle Belege über eingekauftes Material sammeln. Das Datum muss deutlich sichtbar sein.

Beim Auszug:
Führt ein Mieter laufende Schönheitsreparaturen regelmäßig durch, kann er nicht dazu verpflichtet werden, quasi automatisch auch beim Auszug zu renovieren. Derartige Klauseln sind unwirksam. Hat er sie aber während des Mietverhältnisses nicht ausgeführt, fallen sie spätestens jetzt an.
Tipp: Ein Wohnungsübergabe-Protokoll schützt MieterInnen beim Auszug vor unliebsamen Überraschungen. Es wird bei einer gemeinsamen Wohnungsbegehung ausgefüllt. Nachträgliche Streitereien über Schäden und beanstandete Schönheitsreparaturen können so vermieden werden. Fragen Sie Ihren Mieterverein nach entsprechenden Vordrucken!

Kaution
Auch ein kostenträchtiges Kapitel! Bei Abschluss eines Mietvertrages wird vom Mieter nicht selten auch die Zahlung einer Kaution verlangt. In der Regel handelt es sich um einen Geldbetrag. Der Vermieter sichert sich damit gegen mögliche Schäden ab. Die Höhe der Kaution darf maximal drei Monatsmieten betragen. Berechnungsgrundlage ist die Grundmiete, ohne den Betrag der Betriebskosten, wenn über ihn einmal im Jahr abgerechnet wird. Der Mieter darf die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen.
Oft kommt es zum Streit, wenn der Mieter nach Auszug diese Kaution zurückhaben will. Deshalb hier ein kurzer Überblick zu gesetzlichen Regelungen und Tipps zur Absicherung:
• Keine Kaution leisten ohne Quittung! Den Beleg zusammen mit dem Mietvertrag aufbewahren.
• Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution bei einem Geldinstitut anlegen – zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen.
• Das Konto muss besonders bezeichnet werden, z.B. mit „Sonderkonto Mietkaution“. Zur eigenen Absicherung sollte der Mieter vereinbaren, dass nur er und Vermieter gemeinsam über das Konto verfügen können.
• Der Vermieter muss die Kaution verzinsen. Die Zinsen werden zusammen mit der Kaution ausgezahlt und zwar sofort nach Auszug des Mieters. Bedingung: Der Mieter schuldet dem Vermieter nichts mehr, alle Heizkostenabrechnungen sind beglichen. Steht noch eine aus, darf der Vermieter nicht die gesamte Kaution zurückhalten, sondern nur einen festgesetzten Betrag in Höhe von drei bis vier Vorauszahlungsbeträgen. Stehen noch Ansprüche bei Schönheitsreparaturen aus, muss der Vermieter sie, spätestens nach Einzug des neuen Mieters, geltend machen und mit der Kaution verrechnen.
• Verzögert der Vermieter die Auszahlung, so kann der Mieter ihn schriftlich mahnen und ihm eine Auszahlungsfrist setzen. Seine Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren.

Möbeltransport
Mit Blick auf den Geldbeutel ist die Frage: Spediteur oder Selbermachen? leider oft nur eine rethorische. Der Do-it-yourself-Umzug ist sicherlich die billigste Variante. Aber Achtung: Zu den Anstrengungen des Umzugs kommen oft unvorgesehene Kosten hinzu. Denn für Schäden, die beim Transport an Möbeln und Hausrat entstehen, haftet der Mieter selbst.

Selbermachen mit Möbelwagen und –fahrer:
Diese Variante verringert das Schadensrisiko, weil geeignete Hilfsmittel vorhanden sind und der Hausrat fachmännisch verstaut wird. Das Umzugsgut ist mit Ausnahme der selbstverpackten Gegenstände über den Spediteur versichert. Nachteile: Die Hauptlast liegt immer noch auf den eigenen Schultern. Der Umzug ist nicht mehr billig.

Umzug in Profi-Hand:
Wer sich für einen Möbelspediteur entscheidet, sollte sich vorher unbedingt ein genaues Bild machen über die Kosten, die auf ihn zukommen. Hier ein paar Tipps, damit der Kostenfaktor nicht zum unkalkulierbaren Risiko wird:
• Kostenvorschläge verschiedener Spediteure einholen und vergleichen. Darin sollten ausführliche und detaillierte Leistungsbeschreibungen enthalten sein.
• Wenn möglich, einen Festpreis vereinbaren. Auf das Kleingedruckte achten. Wenn sich hier der Zusatz „Abrechnung nach Aufwand“ findet, können Nebenleistungen gesondert in Rechnung gestellt werden.
• Von Umzugsunternehmen, die dem Bundesverband der Möbelspediteure (AMÖ) angeschlossen sind, kann der Mieter die Anfertigung einer normierten Umzugsgutliste fordern. Vorteil: Die Preiskalkulation ist auf dieser Basis objektiver.
• Das ausgewählte Unternehmen sollte eine Zertifizierung nach der DIN EN 12522 haben. Damit ist sichergestellt, dass ein hohes Qualitätsniveau eingehalten wird.
• Möbel und Hausrat durch eine Transportversicherung zusätzlich absichern. Denn der Spediteur haftet nur bis zu einer Höchstgrenze von 400 Euro je Kubikmeter. Der tatsächliche Wert des Hausrats liegt oft darüber.
• Die Möbel-Mitfahrzentrale nutzen. Hier können Möbel wesentlich preiswerter transportiert werden. Der Clou: Der Möbelwagen fährt nach Erfüllung eines Auftrages nicht leer zurück, sondern kann für andere Transporte genutzt werden. Die Zentrale ist bundesweit unter der Telefonnummer 01803 / 23 23 77 zu erreichen.

Noch ein paar Spar-Tipps:

Steuern:
Ist ein Umzug beruflich bedingt, kann ein Teil der Kosten steuerlich abgesetzt werden. Dazu zählen u.a.:
• Kosten für den Spediteur und LKW-Miete
• Mietkosten die entstehen, wenn die Kündigungsfristen nicht eingehalten werden können und deshalb für zwei Wohnungen Miete gezahlt werden muss
• Fahrtkosten für die Wohnungssuche
• Maklergebühren.

Termin:
Wählen Sie als Umzugstermin nicht gerade den Monatsersten, denn das tun die meisten Leute. Deshalb nehmen die meisten Spediteure bei Fernumzügen einen Tarifzuschlag von bis zu 13 %. Die billigsten Umzugstermine liegen zwischen dem 6. und 13. sowie dem 18. und 24. eines Monats.

Ausmisten:
Sparen kann man auch, wenn man die Menge dessen, was mit muss, reduziert. Wer es sonst nicht regelmäßig tut, sollte auf jeden Fall vor einem Umzug Keller, Speicher und Abstellkammer unter die Lupe nehmen und gründlich ausmisten.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

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