Die Umwandlungsfirma Rölver aus dem Münsterland hat in Wittener Sozialwohnungen Mietererhöhungen verschickt, die sich auf die ortsübliche Vergleichsmiete berufen. Das ist unwirksam, denn die betroffenen Wohnungen unterliegen noch der Sozialbindung. In diesem Fall gilt das Kostenmietprinzip. Wer versehentlich die erhöhte Miete zahlt, kann sie zurückverlangen. Auch die Wohnungsämter der Städte geben Auskunft über die zulässige Miete. Die zuständigen Behörde können bei schuldhaftem Verlangen einer nicht zulässigen Miete auch Bußgelder verhängen.
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