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15. Dezember 2005 (Ohne Kategorie)

Preisspanne bei Mieterhöhungen

Im freifinanzierten Wohnungsbau sind Mieterhöhungen nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig. Diese wird oft durch Mietspiegel, aber auch durch Sachverständigengutachten festgestellt. Häufig werden dabei Preisspannen angegeben, so dass für die tatsächliche Vergleichsmiete für die konkrete Wohnung Interpretationsspielräume bleiben - vor allem, wenn die Preisspanne nicht nur ein paar Cent beträgt.

Ein Mieterhöhungsverlangen ist jedenfalls nicht schon deshalb unwirksam, weil schon die Ausgangsmiete innerhalb der Preisspanne für die ortsübliche Vergleichsmiete liegt. Es kommt allein darauf an, ob die verlangte Miete die Preisspanne nicht übersteigt. Das entschied der BGH am 6. Juli.
BGH VIII ZR 322/04
WM 8/2205 S. 516


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