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30. Juni 2006 (Ohne Kategorie)

Mietermodernisierung

Wer seine Mietwohnung selbst renovieren möchte, sollte vorher die Einwilligung des Vermieters einholen. Und in den Mietvertrag schauen.

Häufig ist im Mietvertrag festgelegt, dass Einbauten und Installationen des Mieters generell von der Zustimmung des Vermieters abhängig sind. Der darf allerdings seine Zustimmung nicht verweigern, wenn die geplante Maßnahme in den Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs fällt (z.B.: Anschluss einer Duschkabine, Anbringung einer Markise).
Zustimmungspflichtig sind alle Arbeiten, die über den vertraggemäßen Gebrauch hinaus einen wesentlichen Eingriff in die Substanz der Mietwohnung mit sich bringen (z. B. der Einbau eines neuen Bades). Die Vereinbarungen mit dem Vermieter sollten schriftlich festgelegt werden, auch für den Fall des Auszugs aus der Wohnung.
Vor Abschluss des Vertrages unbedingt die Fachleute beim Mieterverein um Rat fragen!


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

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