DOSSIER: Hartz IV und WohnenHartz IV: Auch die Wohnung ist in Gefahr
Keine Vertreibung! Keine Gettos! Am 1.1.2005 ist die bisherige Arbeitslosen- und Sozialhilfe weggefallen. Das betrifft auch die Kosten der Wohnung. Diese Kosten werden nur in begrenzter Höhe übernommen!
Zwar bezahlt das „Jobcenter“ neben einer Grundpauschale (345 Euro bei 1 Person) auch noch die Kosten der Wohnung (Miete, Zinsen, Nebenkosten) und der Heizung. Diese Kosten werden auf Dauer aber nur in „angemessener Höhe“ bezahlt. Und was das heißt, bestimmt das Job-Center.
Artikel in DOSSIER: Hartz IV und Wohnen--- 78 Einträge gefunden --- Klicken Sie auf die Titel ---Erste 10 angezeigt. Mieterforum Ruhr 31.01.2010 Höhere Grundflächen für Sozialmieter und Erwerbslose Seit dem 1.1.2010 gelten in NRW neue Gesetze und Verordnungen für den Sozialen Wohnungsbau. In den "Wohnungsnutzungsbedingungen" (WNB) wurde die angemessene Wohnfläche für berechtigte Haushalte um 5 qm angehoben. Auch für die Kosten der Unterkunft bei SGB II und SGB XII hat die Neuregelung unmittelbare Auswirkungen. Die örtlichen "Richtwerte" für die "angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung" erhöhen sich um die Kosten der zusätzlichen Quadratmeter. >> Mehr lesen Mieterforum Ruhr 04.12.2009 Keine Kündigung wegen Zahlungsverzug durch ARGE Die schwarz-gelbe Koalition in Berlin strebt an, dass die Miete von Langzeitarbeitslosen direkt von der ARGE an den Vermieter gezahlt werden soll. Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt, dass auch Vermieter sich auf eine Umsetzung nicht so recht freuen können.
>> Mehr lesen Mieterforum Ruhr 03.12.2009 Hartz IV-Ansprüche rückwirkend sichern! Bei Leistungen, des Arbeitslosengeld II (Hartz IV) besteht nicht nur viel Streit um Miet-, Neben- und Umzugskosten, sondern auch um die Höhe der sog. Regelleistung. Von dieser Pauschale (derzeit 359,00 € für einen alleine lebenden Erwachsenen) muss das gesamte restliche Leben, ohne Unterkunftskosten, bezahlt werden. >> Mehr lesen MieterInnenverein Witten 26.10.2009 Hartz IV: Neue Bundesregierung plant Drangsalierung erwerbsloser Mieter Pauschalierung der Leistungen für Miete und Nebenkosten, direkte Zahlungen der Mieten an die Vermieter, Abwälzung der Wohn- und Betreuungskosten von Erwerbslosen auf die Kommunen: Diese Zielsetzungen des schwarz-gelben Koalitionsvertrages drohen erwerbslose MieterInnen weiter ins Abseits zu drängen. Erleichterungen wurden nur für Hauseigentümer angekündigt. >> Mehr lesen Mieterforum Ruhr 15.10.2009 Ruhrmieter reagieren mit Entsetzen auf Pläne der Berliner Koalition "Mit Entsetzen" reagiert das Mieterforum Ruhr auf die aus den schwarz-gelben Koalitionsverhandlungen bekannt gewordenen Pläne zur Verschlechterung des Mietrechts, der Sozialgesetzgebung und der Beschränkungen der Immobilienspekulation. >> Mehr lesen Mieterverein Dortmund 15.10.2009 Argumente gegen eine generelle Direktzahlung von KdU Eine Änderung der bisherigen Regelungen zur Zahlung der Miete für Hartz IV-Empfänger ist kontraproduktiv, gefährlich für Vermieter, teuer für die Kommunen und verfassungswidrig. >> Mehr lesen Mieterforum Ruhr 01.09.2009 Mieter-Anwalt schrieb Ratgeber zu Hartz IV Gemeinsam mit dem Mieterbund-Präsidenten Dr. Franz-Georg Rips hat Rechtsanwalt Holger Gautzsch, Rechtsberater im Mieterverein Dortmund, einen Ratgeber veröffentlicht. Das Thema: Wohnkostenübernahme im Sozialgesetzbuch II (SGB II), besser bekannt als Hartz IV-Gesetz. Das Fachbuch (nicht nur für Fachleute) ist für 6,90 Euro im Mieterverein oder im Buchhandel erhältlich. >> Mehr lesen Mieterforum Ruhr 01.09.2009 Hartz IV: Tatsächliche Heizkosten müssen übernommen werden Die Grundsicherung nach dem SGB II - im Volksmund Hartz IV genannt - lässt eine Pauschalierung der Heizkosten nicht zu. Die laufenden Leistungen für Heizung sind grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erbringen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. >> Mehr lesen Mieterforum Ruhr 01.09.2009 Hartz IV: Zu den Umzugskosten können auch Möbel zählen Veranlasst die ARGE den Umzug eines Hartz-IV-Empfängers, muss sie alle Umzugskosten tragen. Dazu kann auch die Ersatzbeschaffung von Möbeln gehören, wenn diese durch den Umzug unbrauchbar werden. Das entschied das Bundessozialgericht. >> Mehr lesen Mieterforum Ruhr 01.09.2009 Hartz IV: Eigentum darf nicht teurer als Miete sein Bei der Übernahme von "Kosten der Unterkunft" von Langzeitarbeitslosen sind Mieter und Eigentümer grundsätzlich gleich zu behandeln, meint das Bundessozialgericht. >> Mehr lesen |