Dortmund, Deutschland, 16.09.2008
Die "Sozialcharta" umfasst insgesamt 19 Seiten. Mitgeteilt und Vertragsbestandteil werden daraus die Teile "Kündigungsschutz" und "Mietereinbauten". Lediglich für die Mieter, die am Stichtag 29. August 2008 das 60. Lebensjahr vollendet haben, besteht ein Dauerwohnrecht. Alle anderen Mieter sind nur für die Laufzeit der "Sozialcharta" von 10 Jahren und das auch nur unzureichend vor Privatisierungsfolgen geschützt. Wer neu in eine LEG-Wohnung zieht, kann sich schon nicht mehr darauf berufen. Bei den sogenannten "Mietereinbauten" (Laminat, Fliesen u.ä.) könnte das Schreiben sogar eher verwirren. Was schon von LEG Wohnen oder Ruhr Lippe Wohnungsge-sellschaft genehmigt war, muss auch ohne "Sozialcharta" nicht mehr auf eigene Kosten entfernt werden.
Für die Mieter ist wichtig, dass sie dieses Schreiben aufheben müssen und am besten zum Mietvertrag heften. Diesen Hinweis enthält das Schreiben nicht.
Formal werden die Anforderungen an eine Mietvertragsergänzung erfüllt. Die Mieter müssen sich nicht äußern und das Angebot auch nicht schriftlich bestätigen.
Ansonsten bleiben LEG Wohnen und Ruhr Lippe Wohnungsgesellschaft bis auf weiteres Ansprechpartner der Mieter. Auch die Mietkonten bleiben unverändert.
Die "Sozialcharta" ist inzwischen auf vielfältigen Druck von Whitehall zu Veröffentlichung frei gegeben und auch auf den Internetseiten der LEG zu finden. Natürlich wären mehr Informationen zu Whitehall, zu Investitionen und möglichen Wohnungsverkäufen wünschenswert gewesen. Aber die Informationspolitik kocht weiterhin auf Sparflamme.
Helmut Lierhaus, Mieterverein Dortmund
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