Mieterforum Ruhr

HOME -> de -> recht -> urteile 04-02-2012

Aktionen, Termine, Kampagnen

THEMEN UND NACHRICHTEN

Ueber uns

MIETRECHT & VERBRAUCHER

Urteile

Rat + Tipps

Vor Ort

Initiativen und Bündnisse

Service

 

 

 

RSS News Feed

 

Ruhrstadt, Deutschland, 05.03.2010

>> DRUCKVERSION

Mängelbeseitigungsanspruch verjährt nicht

Der Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter auf Beseitigung von Mängeln während der Mietzeit verjährt während der gesamten Mietzeit nicht. Das entschied der BGH.

Damit gaben die Karlsruher Richter einer Mieterin Recht, die auf Verbesserung des Trittschallschutzes und Minderung der Installationsgeräusche des WC in der über ihr liegenden, im Jahr 1990 ausgebauten Dachgeschosswohnung klagte. Zunächst hatte die Mieterin ihren Anspruch 2002 erhoben, verfolgte ihn nach einem Mieterwechsel in der Dachgeschosswohnung aber zunächst nicht weiter. Ende 2006 griff sie ihren Mängelbeseitigungsanspruch wieder auf.

Das Urteil gilt als richtungsweisend, da die Frage bisher nicht abschließend geklärt war. Konsequenz ist, dass Mieter, die nicht sofort Gerichte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche einschalten, sondern es erst "im Guten" versuchen, nicht fürchten müssen, dass ihre berechtigten Ansprüche eines Tages wegen Verjährung abgelehnt werden.

AZ: BGH VIII ZR 104/09

Redaktion, Mieterforum Ruhr

Die Inhalte auf dieser Seite geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für die Inhalte sind die angegebenen Autoren verantwortlich. Wir sind nicht verantwortlich für die Inhalte von verlinkten Seiten außerhalb dieser Domain.
(c) Knut Unger 2004-06

Aktionen, Termine, Kampagnen - THEMEN UND NACHRICHTEN - Ueber uns - MIETRECHT & VERBRAUCHER - Vor Ort - Initiativen und Bündnisse - Service -