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Ruhrstadt, Deutschland, 05.03.2010

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Eigenbedarf für Nichte

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vermieter auch für entferntere Verwandte, zum Beispiel eine Nichte, Eigenbedarf anmelden und ein Mietverhältnis deswegen kündigen darf.

Damit wird der Kündigungsgrund "Eigenbedarf" kräftig ausgeweitet. Bisher ging die Rechtsprechung davon aus, dass dies nur möglich ist, wenn ein besonders enger Kontakt zwischen dem Vermieter und dem entfernten Verwandten bestand, aus dem sich eine moralische Verpflichtung des Vermieters ergeben konnte, dem Angehörigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Zu befürchten ist jetzt, dass Vermieter öfter wegen Eigenbedarf kündigen werden. Unklar ist, wie weit der Kreis der privilegierten Familienangehörigen zukünftig gezogen werden muss. Die Entscheidung wird viele Mieter verunsichern. Denn Eigenbedarf ist der häufigste Kündigungsgrund im Mietrecht.

AZ: BGH VIII ZR 159/09

Redaktion, Mieterforum Ruhr

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