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Ruhrstadt, Deutschland, 05.03.2010Anspruch auf ausreichende ElektroversorgungAuch Mieter von unmodernisierten Altbauwohnungen haben Anspruch auf eine Elektroversorgung, die den gleichzeitigen Betrieb mehrerer Geräte ermöglicht. Ein Urteil des BGH stellt klar, dass auch Mieter einer nicht modernisierten Altbauwohnung grundsätzlich einen Anspruch auf eine Elektroversorgung haben, die zumindest den Betrieb eines größeren Haushaltsgerätes, wie zum Beispiel einer Waschmaschine, und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte, zum Beispiel eines Staubsaugers, ermöglicht.
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