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Dortmund, Deutschland, 15.05.2006

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Nach BGH Urteil: Annington soll Überzahlungen erstatten

BGH bestätigt Urteil gegen Viterra AG

Zum Wärmecontracting-Urteil des Budesgerichtshofes liegt jetzt die Urteilsbegründung vor. Mieterforum Ruhr hat die Deutsche Annington auf, den betroffenen 8.000 Haushalten nun zügig die Heizkosten zu erstatten und nicht gezahlte Heizkosten auszubuchen. Die Anninton soll für den gesamten Wohnungsbestand der ehemaligen Viterra auf Wärmecontracting verzichten, fordern die Mietervereine.

Am 22. Februar 2006 hatte der BGH eine Revision der Viterra AG gegen ein Urteil des LG Bochum zum sogennaten Viterra-Wätmecontracting zurückgewiesen. Zu diesem Verfahren liegen seit gestern die schriftlichen Urteilsgründe des BGH vor.

Die Urteilsgründe des BGH lauten in den zentralen Punkten:

- Es existiert keine gesetzliche Vorschrift, welche eine einseitige Umstellung auf Kosten des Wärmecontracting im laufenden Mietverhältnis gestattet.

- Will im laufenden Mietvertrag der Vermieter auf Wärmecontracting umstellen, braucht er dazu die Zustimmung des Mieters oder eine entsprechende Regelung im Mietvertrag.

- In den bis 1989 abgeschlossenen Mietverträgen der Viterra ist eine solche Vereinbarung nicht enthalten.

- Den seit 1989 abgeschlossenen Mietverträgen der Viterra kann ein Wahlrecht des Vermieters entnommen werden, entweder Gaskosten oder Kosten des Wärmecontractings abzurechnen. Ist dieses Wahlrecht allerdings ausgeübt worden, besteht lt. BGH keine Möglichkeit, diese Wahl später zu ändern.

"Die seit 1998 von uns vertretene Rechtsaufassung ist nun voll und ganz auch inhaltlich bestätigt worden", freut sich Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V. Für Mieterinnen und Mieter der ehemaligen Viterra AG (jetzt Deutsche Annington Westfalen GmbH) bedeutetet dies, dass Nachzahlungen aus den Heizkostenabrechnungen der Jahre 2001 - 2004, welche auf der Grundlage des Wärmecontracting erfolgten, nicht geleistet werden müssen. Soweit Zahlungen bereits erfolgten, ist die Deutsche Annington Westfalen GmbH zur Erteilung einer neuen korrekten Abrechnung und zur Erstattung verpflichtet.

"Nach den nun vorliegenden Urteilsgründen gehen wir davon aus, dass hiervon alle Mieterinnen und Mieter der Viterra betroffen sind, welche vor 1998 einen Mietvertrag abgeschlossen haben", betont Stücker.

"Für die Zukunft fordern wir die Deutsche Annington auf, im gesamten Bestand der ehemaligen Viterra auf Wärmecontracting zu verzichten", fordert das Mieterforum Ruhr.

R. Stuecker, Mieterforum Ruhr

Leitsatz

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