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Dortmund, Deutschland, 15.09.2008

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Dortmunder Mietspiegel 2008: Moderater Anstieg

Seit Anfang September gibt es den neuen Mietspiegel für Dortmund. Es ist ein "qualifizierter Mietspiegel" und deshalb mit hoher Beweiskraft vor Gericht. Im Durchschnitt stiegen alle Mitspiegelwerte in den vergangenen zwei Jahren um 1,25 Prozent also deutlich weniger als die Verbraucherpreise. Der moderate Anstieg könnte allerdings Vermieter zu "Umgehungsstrategien" verleiten.e.

Ganz einheitlich haben sich die Mieten aber nicht entwickelt. Bis Baujahr 1960 stiegen die Mieten um 2,87 Prozent, jüngere Wohnungen um 0,77 Prozent. Holger Gautzsch, Rechtsanwalt beim Mieterverein Dortmund: "Bei einer Untersuchung auf wissenschaftlicher Basis kann leider auch herauskommen, dass Mieten für schlechtere Wohnungen stärker angestiegen sind als die für besser ausgestattete."

Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, wie der Dortmunder aus dem Jahr 2006, der nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von den Interessenvertretern anerkannt worden ist. Nach zwei Jahren ist der Mietspiegel der Marktentwicklung anzupassen. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.

Für den Dortmunder Mietspiegel 2008 hat das Bochumer INWIS-Institut erstmals eine Stichprobenerhebung durchgeführt. Denn die kostengünstigere Übernahme des Lebenshaltungskostenindexes hätte zu einer Steigerung von ca. 5% geführt. Das Stichprobenergebnis von 1,25 % macht deutlich, dass hier auf Vorschlag der Mietervereine der aufwändigere, aber sachgerechte Weg gewählt wurde. Mit den neuen Daten aus der Stichprobe wird der Mietspiegel vom 1.06.06 fortgeschrieben. Dadurch bleiben Merkmale und Struktur des Mietspiegels unverändert. Nur einige Mietwerte sind entsprechend der Marktentwicklung angepasst worden.

Aufgepasst bei Umgehungsstrategien

Der Mieterverein rät, jede Mieterhöhung gründlich prüfen zu lassen. Dazu folgende Tipps:

Vor dem Ablauf des gesetzlichen Prüfzeitraums muss keine Zustimmung zur Mieterhöhung erteilt werden. Eine einmal abgegebene Zustimmungserklärung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Vorsicht bei Mieterhöhungen, die mit einer besonders guten Wohnlage begründet werden. Diese gibt der Mietspiegel nicht her.

Besondere Vorsicht auch bei Versuchen, den Mietspiegel zu umgehen. Freiwillige Mieterhöhungsvereinbarungen an der Haustür oder das "Flatrent-Angebot" der Gagfah

bieten fast nie Vorteile.

Den Mietspiegel und Rechtstipps gibt es kostenlos in der Geschäftsstell

Redaktion, Mieterforum Ruhr

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