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26. März 2012 (Sonstige Unternehmen)

VBW Bochum: Kratzer im Image

Vermieterlob ist selten in dieser Zeitschrift. Eine Gesellschaft, die das trotzdem ab und zu schafft, ist die halbstädtische VBW. Immer wieder stemmt sie schwierige und städtebaulich erwünschte Projekte wie den Bahnhof Präsident, den Altenbochumer Bogen oder das Grummer Karree – teure Modernisierungen, die schwierige Lagen erheblich aufwerten – und heimst dafür auch Preise ein. Aber das zweifellos viele Geld, das solche Leuchttürme kosten, stammt letztlich von den Mietern. Und wie man an das Geld der Mieter kommt - da hat die VBW inzwischen eine Kreativität entwickelt, die an alte VEBA-Zeiten erinnert.

Bochum verfügt über einen sogenannten "qualifizierten Mietspiegel". Das hat Folgen. Nach § 558 d BGB bedeutet das, dass bei Streitigkeiten über Mieterhöhungen die Gerichte bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgehen (müssen), dass das, was im Mietspiegel steht, tatsächlich die ortsübliche Vergleichsmiete ist. Streiten kann man also eigentlich nur darüber, ob die konkrete Wohnung richtig in den Mietspiegel eingeordnet worden ist. Und da hat sich die VBW in letzter Zeit ein paar Dinge angewöhnt, die unsere Rechtsberater in Harnisch bringen.

So fordert die VBW bei Mieterhöhungsverlangen grundsätzlich die obere Grenze der Preisspanne des Mietspiegels. Das ist nach dem Gesetz zwar zulässig, aber dennoch erstaunlich für eine Stadt-Tochter, die in dem Ruf steht, eher zu wenig als zu viel Miete zu fordern.

Doch damit nicht genug. Beim Mieterverein haben sich etliche Fälle angesammelt, in denen die VBW einen Zuschlag auf die Tabellenmiete des Mietspiegels verlangt wegen "gehobener Badausstattung": "Wir vertreten die Auffassung, dass wir mit Ihrem Badezimmer eine Ausstattung vorfinden, die nicht mehr dem Baujahr des Hauses entspricht. Somit sehen wir den Ansatz des Zuschlags für gehobene Badausstattung bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete als gerechtfertigt an." So lautet der Textbaustein in den VBW-Mieterhöhungen.

Das ändert aber nichts daran, dass der Mietspiegel einen solchen Zuschlag nicht hergibt. Es hat ihn im Mietspiegel 2008 gegeben. Er betrug knapp 23 Euro im Monat. Im aktuellen Mietspiegel gibt es ihn nicht mehr, sondern nur noch eine allgemeine Öffnungsklausel für "Sonderausstattung". Sonderausstattung im Bad aber besteht nicht einfach aus neuen Fliesen.

Sollten Sie betroffen sein, rät Ihr Mieterverein: dem darauf gestützten Mieterhöhungsbetrag nicht zustimmen! Zur Beratung kommen!

Auch Heizungen "gehoben"
Ganz Ähnliches passiert bei der Heizung. Hier fordert die VBW wiederholt eine Zuschlag für "gehobene Heizungsausstattung", den es im Bochumer Mietspiegel ebenfalls seit 2010 nicht mehr gibt. Dort gibt es nur noch einen Zuschlag für "Brennwert-Technik", einer energiesparenden Variante von Gas-Zentralheizungen. Die VBW münzt das um auf "Kraft-Wärme-Kopplung" und verlangt den entsprechenden Zuschlag für Fernwärme-Heizungen. Gemeint sind mit "Kraft-Wärme-Kopplung" aber Blockheizkraftwerke. Fernwärme rechtfertigt nach dem Bochumer Mietspiegel keinen Zuschlag, da sie für die Mieter vergleichsweise teuer ist. Immerhin: In einem Fall, den der Mieterverein vertritt, hat die VBW bereits einen Rückzieher gemacht.

Einen völlig frei erfundenen "Öko-Zuschlag" in Höhe von 5 € pro Monat hat die VBW auch in Mieterhöhungen geltend gemacht, wenn eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach installiert worden ist. Auch hier gilt: Schön, dass sich die VBW für die Umwelt engagiert. An den Kosten dafür kann sie ihre Mieter aber nur beteiligen, soweit es der Mietspiegel hergibt. Mieter sollten sich hier nicht ins Boxhorn jagen lassen.

Rechtswidrige Kabelsperre
Doch eine ganz andere Qualität hat, was die VBW seit einiger Zeit mit Mietern macht, die wegen Wohnungsmängeln die Miete mindern. Dass Wohnungsgesellschaften Mietminderungen schlicht nicht anerkennen und die daraus resultierenden Fehlbeträge als "Mietschulden" interpretieren – daran ist der Mieterverein längst gewöhnt.

Üblich sind in solchen Fällen Zahlungsaufforderungen, Mahnungen, Kündigungsdrohungen – die freilich ins Leere gehen, weil keine Wohnungsgesellschaft heutzutage noch Mieter verlieren will. Die VBW hat sich etwas Neues ausgedacht: Sie droht mit der Sperrung des Kabelanschlusses. Und in einem Fall in Langendreer hat sie das auch wahr gemacht.

Sabine Mosler, Rechtsberaterin beim Mieterverein, die den Fall vertritt: "Die Mietforderung hat mit dem Kabelanschluss nichts zu tun. Beides miteinander zu verknüpfen, ist ein klarer Fall von Nötigung. Das ist eine Straftat."

Immerhin: Für die Mieterin kündigte der Mieterverein an, dass diese sich an den Kabelkosten künftig nicht mehr beteiligen wird. Sie hat sich einen DVB-T-Receiver gekauft.


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