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12. September 2012 (Sonstige Unternehmen)

Nachgehakt: Kameras verboten

Vor genau einem Jahr berichtete MF über einen Streit in den Terassenhäusern an der Girondelle in Steinkuhl. Die neue Eigentümerin Principia hatte dort zwar endlich mit den dringend notwendigen Sanierungsarbeiten begonnen, aber auch Überwachungskameras installiert, die Haustüren, Briefkästen und Müllcontainer im Auge behielten.

Der Streit hatte ein juristisches Nachspiel. Ein Mieter klagte auf Entfernung der Kameras und auf Feststellung der dadurch geminderten Miete – und hatte Erfolg. Am 15. Mai urteilte das AG Bochum zu seinen Gunsten.

"Das Anbringen der Videokameras und deren Betrieb bedeuten eine Beeinträchtigung des Mietgebrauchs des Klägers und darüber hinaus eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts", führte das Gericht in seinem Urteil aus. So etwas sei nur ausnahmsweise gerechtfertigt, etwa wenn das Gebäude vor Vandalismus geschützt werden müsse. Das aber habe die Principia nicht ausreichend dargelegt: "Wenn es früher zu Vandalismus und Straftaten gekommen sein soll, dann könnte dies zumindest auch auf die ... mangelnde Instandsetzung und Renovierung in der Zeit ab dem Jahr 2002 … zurückzuführen sein."

Das Gericht äußerte sich auch zur Frage einer möglichen Mietminderung. Ausdrücklich bejahte es, dass die Überwachung durch Kameras einen Mangel der Mietsache darstellt. Da jedoch nicht die Wohnung, sondern nur die Außenanlagen überwacht würden, sei dieser relativ gering und eine Mietminderung um 10 % gerechtfertigt.

Da der klagende Mieter während des Prozesses ausgezogen ist, kann er die Entfernung der Kameras allerdings nicht mehr durchsetzen. Außerdem legte die Principia Berufung ein, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.
AG Bochum, 63 C 614/11


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