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27. Januar 2014 (LEG NRW)

Mieter/innenverein Witten: LEG-Mieterhöhungen - Gericht weist Klagen ab

Das Amtsgericht Witten hat heute morgen erwartungsgemäß bestätigt, dass Klagen der LEG auf Zustimmung zu Mieterhöhungen, die mit dem Oberwert der Spanne des Wittener Mietspiegels begründet werden, keine Aussicht auf Erfolg haben.

Verhandelt wurden Mieterhöhungsverlangen der LEG gegen zwei Mieterinnen aus Herbede. Die Klägerin habe zur Begründung der extremen Abweichung der Einordnung vom Mittelwert des Mietspiegels nichts vorgetragen, sagte Richter Dr. Berning. Die Wohnlage Knappensiedlung in Herbede sei ihm außerdem bekannt. Es handle sich um einfache in der Nachkriegszeit errichtete Wohnungen, eine höhere Einstufung sei nicht gerechtfertigt.

Gehe man vom Mittelwert aus, ergebe sich eine ortsübliche Vergleichsmiete von 4,72 €/qm, - deutlich unter der bereits verlangten Miete. Auch für einen Vergleich sah der Richter deshalb keinen Spielraum.

Der Vermieter-Anwalt wollte sich nach dieser Äußerung telefonisch mit der LEG über das weitere Vorgehen verständigen, konnte dort aber niemanden erreichen und stellte deshalb keine Anträge. Die Klagen der LEG wurden per Versäumnisurteil abgewiesen. Dagegen kann die LEG innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen.

Die Urteile sind eine Ermutigung für zahlreiche Wittener MieterInnen in laufenden Mieterhöhungsverfahren der LEG, den verlangten Erhöhungen nicht zuzustimmen.

Der MieterInnenverein Witten fordert die LEG erneut auf, alle laufenden Mieterhöhungsverlangen in Witten zurückzuziehen. Der Konzern solle endlich damit aufhören, MieterInnen ohne Grund vor Gericht zu zerren und seine Mieteinnahmen für aussichtslose Rechtstreitigkeiten zu verplempern.


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