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18. März 2015 (Bundespolitik)

Mietrecht: Was noch fehlt

Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU/CSU und SPD noch auf weitere Änderungen im Mietrecht geeinigt, die im „Mietrechtsnovellierungsgesetz“ nicht enthalten sind:

Die ortsübliche Vergleichsmiete soll auf eine breitere Grundlage gestellt werden. Bisher dürfen bei Datenerhebungen zum Mietspiegel nur die Vertragsabschlüsse der letzten vier Jahre berücksichtigt werden. Da diese in der Regel höher liegen als die langjährigen Bestandsmieten, kommt dies einem Erhöhungsautomatismus gleich.

Künftig soll nur die tatsächliche Fläche einer Wohnung Basis für alle Rechtsansprüche sein. Egal ob bei Mieterhöhungen, Heiz- oder Nebenkostenabrechnungen: Mieter sollen nur noch für die Fläche zahlen, die sie auch tatsächlich bewohnen. Bisher ist entscheidend, welche Fläche im Mietvertrag angegeben ist, und das ist oft erheblich mehr. Nur dann, wenn die Abweichung mehr als zehn Prozent beträgt, so urteilte der Bundesgerichtshof, hat der Mieter bisher Anspruch auf eine flächenkorrekte Abrechnung.

Nach Modernisierungen soll die Miete nicht mehr um 11, sondern nur noch um 10 der Modernisierungskosten erhöht werden können. Aus sich des Mieterbundes ein Placebo, das den Mietern nicht hilft. Die Regelung stammt aus Zeiten, in denen Vermieter für Kredite noch 7, 8 oder 9 % Zinsen zahlen mussten und sollte komplett gestrichen werden.


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