Wohnungspolitik > Aus den Städten
21. März 2018 (Aus den Städten)

Dortmund: Hannibal 2 - Mieterverein fordert Wohnungs-TÜV

Die Vielzahl der Verstöße beim Brandschutz im Hannibal 2 ist erschreckend. In der Nutzungsuntersagung der Stadt Dortmund an die Eigentümerin INTOWN sind die gravierenden Brandschutzmängel sowie die Konsequenzen im Falle eines Brandes ausführlich dargestellt. Diese Nutzungsuntersagung ist Teil der auf Seite 5 genannten gerichtlichen Verfahren der Mieter. Daher sind nun auch dem Mieterverein Dortmund die Inhalte bekannt. Und die haben es in sich.

„Im Falle eines Brandes hätten selbst die Sicherheitstreppenräume und damit der Fluchtweg verrauchen können“, kommentierte Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mietervereins Dortmund die bauliche Situation im Hannibal 2. Die dortigen Steigleitungen für Löschwasser seien nicht funk­tionsfähig. Über die schon bekannten Brandschutzmängeln an den kombinierten Lüftungs- und Versorgungsschächten könnte sich Rauch im Brandfall auch über die Aufzugsschächte und nicht genehmigte, vertikale Durchbrüche zwischen den Technikräumen etagenübergreifend ausbreiten. „Wie INTOWN zu der Bewertung kommt, im Bereich Brandschutz gäbe es keinen Handlungsbedarf, erschließt sich uns nicht“, so Stücker.

Die Mieterinnen und Mieter fragen sich, wie es so weit kommen konnte? Hier
rücken die baurechtlichen Vorschriften des Landes NRW in den Fokus. Demnach muss bei der erstmaligen Errichtung eines Gebäudes ein Brandschutzkonzept vorgelegt und durch die örtliche Behörde genehmigt werden. Führt ein Eigentümer Umbauten durch, die das Brandschutzkonzept berühren, müssten wiederum entsprechende Genehmigungen eingeholt werden. Die in regelmäßigen Abständen durchzuführenden Brandschauen der Feuerwehr bei Hochhäusern betreffen nur öffentlich zugängliche Bereiche des Gebäudes, aber anscheinend nicht die Einhaltung des jeweils aktuell gültigen Brandschutzkonzeptes.

Gesetze erneuern

Das kritisiert auch Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins: „Die Entdeckung schwerwiegender Brandschutzmängel darf nicht dem Zufall überlassen werden. Offensichtlich reichen die bisherigen landesrechtlichen Vorschriften nicht aus. Daher haben wir Mitte Februar NRW-Bauministerin Scharrenbach in einem Brief aufgefordert, die gesetzlichen Regelungen für den Brandschutz in Wohnhäusern zu erneuern. Wir haben der Ministerin die Einrichtung einer Expertengruppe vorgeschlagen. Es braucht einen ‚Wohnungs-TÜV‘ für Hochhäuser und große Wohnanlagen, um Instandhaltungsstau und Brandschutzmängel zu vermeiden und zu beseitigen. Die Einhaltung der genehmigten Brandschutzkonzepte eines Gebäudes muss Gegenstand der Überprüfungen durch die Behörden werden. Nur so kann die kurzfristige Räumung von Hunderten Wohnungen wie im Hannibal 2 vermieden werden.“ Bis zum Redaktionsschluss Mitte März lag dem Mieterverein keine Antwort der Ministerin vor.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

Twitter


Arbeitsgemeinschaft der Mietervereine Bochum, Dortmund, Witten, Mietergemeinschaft Essen

Kontakt | Sitemap | Datenschutz | Impressum