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15. Juni 2019 (Land NRW)

Höhere Mieten für geförderten Wohnraum

Zum 1. Juni wurden sechs Städte in Nordrhein-Westfalen, darunter auch Bochum und Dortmund, in der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen in die Mietenstufe 4 hochgestuft. Dies hat weitreichende Folge für Investoren und Mieter. So steigen die Förderkredite im Neubau von 1780 €/m² auf 1950 €/m². Der Tilgungszuschuss erhöht sich von 15 % auf 25 %. Zugleich steigt die sogenannte Bewilligungsmiete durch die höhere Mietenstufe von 5,70 €/m² auf 6,20 €/m².

Auch bei Modernisierung im Bestand gilt eine höhere Obergrenze. Die Bewilligungsbehörden dürfen einen Zuschlag in Höhe der rechnerischen Energieersparnis genehmigen. Jedoch maximal 0,80 €/m. Hierbei muss die Sozialverträglichkeit der Mieterhöhung mitberücksichtigt werden. „Im Negativfall verpufft hier der preisbegrenzende Effekt der Förderung“, kritisiert Tobias Scholz vom Mieterverein Dortmund.

Nicht im Bestand

Die höhere Miete gilt jedoch nur bei ab dem 1. Juni neu gebauten Sozialwohnungen. Wichtig für Mieter, die bereits in einer Sozialwohnung leben: Die Änderung bei den Mietenstufen hat hier keine Auswirkungen. Es gelten weiter die Bewilligungs- und Fördermieten zum Zeitpunkt der Förderung. Lassen Sie sich beraten, falls Sie eine Mieterhöhung bekommen!


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