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10. September 2019 (Vonovia)

Nach Abmahnung Vonovia-Strom

Im Dezember 2018 mahnte die Verbraucherzentrale den Wohnungskonzern Vonovia ab, in seinen Mietverträgen nicht mehr automatisch Versorgungsverträge für Strom und Gas abzuschließen. Entsprechende Lieferverträge kamen Zustande, wenn Mieter die entsprechende Klausel im Mietvertrag nicht gestrichen oder den Versorgungsvertrag nachträglich widderrufen haben (siehe Mieterforum Nr.55). Doch wie sieht es aktuell aus?

Da Vonovia bzw. die abgemahnten Tochterunternehmen innerhalb der Frist keine Unterlassungserklärungen abgaben, hatte die Verbraucherzentrale NRW Vonovia verklagt. Informationen zum Ausgang lagen dem Mieterforum bis zum Redaktionsschluss noch nicht vor. Doch nicht nur die Verbraucherzentrale und die Mietervereine übten harte Kritik am Wohnungskonzern. So verklagten die Stadtwerke Schwerte den Immobilienriesen auf Unterlassung. Und das mit Erfolg. Vonovia akzeptierte den Anspruch der Stadtwerke Schwerte in einem Anerkenntnisurteil vor dem Landgericht Bochum und vermied auf diesem Wege eine Entscheidung des Gerichtes, auf die sich andere mögliche Kläger hätten beziehen können.

Konditionen nur in den AGB

Gegenüber den Medien verteidigte das Wohnungsunternehmen die Geschäftspraxis, um im Hintergrund davon abzurücken. Schätzungsweise seit Frühjahr 2019 kommen anderen Mietvertragsformulare zum Einsatz. Mieterinnen und Mietern wird weiterhin eine Energielieferung angeboten, diese muss jedoch aktiv angekreuzt werden. Die Preise (Grundpreis: 7,14 €/Monat; Verbrauchspreis: 27,57 ct/kWh) und die Laufzeit (12 Monate) finden sich jedoch nur in den beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Zudem wird der Strom als „Grünstrom“ bezeichnet, ohne jedoch auf eines der bekannten Zertifikate hinzuweisen. Der tatsächliche Mehrwert für den Ausbau erneuerbarer Energien bleibt für die Mieter im Dunklen. Angaben zum Strom-Mix fehlen ebenso. Für Tobias Scholz vom Mieterverein Dortmund hat Vonovia zwar nachgebessert, ein Energieliefervertrag gehöre jedoch generell nicht in den Mietvertrag. „Ein getrenntes Vertragsformular in dem Preis, Laufzeit und Zertifizierung genannt sind, wäre die einzige verbraucherfreundliche Lösung. Die Energielieferung hat im Mietvertrag nichts zu suchen. Vonovia trickst zudem, wenn Preise und Laufzeit in den AGB versteckt werden.“

Das Vonovia-Angebot ist zudem nicht wirklich attraktiv. Bei einem Verbrauch von 2.000 kWh fallen bei Vonovia Gesamtkosten von rund 644 Euro im Jahr an. Beim örtlichen Energieversorger DEW21 in Dortmund fallen im Tarif „Basis“ mit 12 Monaten Laufzeit und Ökostrom-Zuschlag (TÜV-Nord-Zertifikat) knapp 637 Euro an. Auch Ökostrom mit Neuanlagenförderung kostet nur wenig mehr. Die Genossenschaft Elektrizitätswerke Schönau (EWS) verlangen für 2.000 kWh 660,40 Euro im Jahr und damit nur 1,34 € im Monat mehr als Vonovia. Der Vertrag ist zudem monatlich kündbar. „Statt hier direkt einen Einjahresvertrag abzuschließen, empfehlen wir Leistungen, Strom-Mix und Preise in Ruhe zu vergleichen“, so Scholz.


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