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2. März 2020 (Aus den Städten)

Grundstücksvergabe: Neue Wege in Bochum

In den Zeiten der tiefsten Haushaltsnöte sah sich die Stadt Bochum genötigt, alles zu Geld zu machen, womit sich irgendwie Geld verdienen ließ. Dazu gehörte auch, Grundstücke meistbietend zu verkaufen. Das ist eigentlich kontraproduktiv. Denn wer 400 Euro für einen Quadratmeter Boden bezahlen muss, auf dem er Wohnungen bauen will, kann diese anschließend nicht für 5 Euro pro qm vermieten. Seit die Haushaltslage sich verbessert hat, werden in Bochum – ganz vorsichtig – andere Wege erprobt. „Bei der Vergabe von Grundstücken sollen zukünftig Erbbaurechte stärker berücksichtigt werden.“ Mit diesen Worten beginnt die Mitteilung der Verwaltung an den Ausschuss für Planung und Grundstücke auf seiner Sitzung am 26. November 2019. Gern gehört hat man diese Aussage auch beim Mieterverein an der Brückstraße. Denn Grundstücksvergabe per Erbpacht ist eine alte Forderung des Mietervereins.

Das Verfahren hat mehrere Vorteile:

Die Grundstücke werden nicht privatisiert und sind damit nicht für alle Zeiten vergeben. Nach der Pachtzeit fallen sie an die Stadt zurück, und es kann neu entschieden werden, was mit ihnen passieren soll.
Im Erbpachtvertrag kann man alles Erdenkliche vereinbaren, was politisch wünschenswert erscheint – auch Abweichungen von den aktuellen Wohnungsbauförderrichtlinien des Landes.
Der Investor wird vom Kaufpreis entlastet.

Gebot auf Startmiete

Im Baugebiet „Feldmark“ in Altenbochum (zwischen Immanuel-Kant-Straße und Sheffieldring), wo 700 Wohnungen neu entstehen sollen, steht die Vermarktung der Grundstücke unmittelbar bevor. Auch hier wird teilweise mit Erbpacht gearbeitet. Zusätzlich will die Stadt auf einem räumlich begrenzten Grundstück ein Instrument erproben, das in Münster seit geraumer Zeit erfolgreich angewendet wird: Ein Grundstück wird zu einem Festpreis verkauft, und den Zuschlag erhält derjenige Anbieter, der anschließend die Wohnungen, die er dort errichtet, zur niedrigsten Miete anbietet.

Zwei Gebäude mit zusammen 40 Wohnungen sollen im Ostpark nach diesem Vergabe-Kriterium gebaut werden, 30 % davon öffentlich gefördert. Interessant daran: Auch ohne Förderung entsteht ein Anreiz für niedrige Mieten. Allerdings soll die „Startmiete“ nur zu 20 % die Vergabe entscheiden – andere Kriterien spielen auch eine Rolle.


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