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25. Mai 2020 (Land NRW)

Mieterschutz in NRW: Das Ruhrgebiet geht leer aus

Am 1. Juli soll in NRW eine neue Mieterschutzverordnung in Kraft treten, die drei bisherige Verordnungen ersetzt: die Kündigungssperrfristverordnung, die Kappungsgrenzenverordnung und die Mietpreisbremsenverordnung. Das verkündete Landesbauministerin Ina Scharrenbach (CDU) am 2. April. Damit rückt die schwarz-gelbe Koalition in Düsseldorf von ihrem bisherigen Plan ab, die Verordnungen komplett abzuschaffen. Die Städte im Ruhrgebiet haben allerdings nichts davon.

Bisher gelten in NRW getrennte Verordnungen, die bundesweit geltende Regeln für Mieter in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt verbessern:

Die Kündigungssperrfristverordnung: Sie verlängert das Verbot von Eigenbedarfskündigungen nach Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung von 3 auf 8 Jahre in Köln, Bonn, Düsseldorf und Münster, sowie auf 5 Jahre in 33 weiteren Städten, darunter im Ruhrgebiet Dortmund, Hattingen, Bottrop und Waltrop. Insgesamt wohnen 4,4 Mio. Einwohner in diesen 37 Städten.

Die Kappungsgrenzenverordnung: Sie senkt die Möglichkeit für Vermieter, Mieten zu erhöhen, von 20 auf 15 % in drei Jahren. Sie gilt bisher in 37 Kommunen mit zusammen 6,4 Mio. Einwohnern in NRW, darunter im Ruhrgebiet Dortmund, Essen und Bochum.

Die Mietpreisbremse: Sie bremst Neuvermietungsmieten auf maximal 10 % über dem Mietspiegel, gilt in 22 Kommunen mit 4,1 Mio. Einwohnern, da-runter aber keine im Ruhrgebiet.

Die neue Mieterschutzverordnung, die diese 3 ersetzen soll, soll einheitlich in 18 Kommunen mit zusammen 2,9 Mio. Einwohnern gelten: Münster und Telgte, Düsseldorf, Köln und Bonn sowie 13 kleinere Städte im Köln-Bonner Raum. Das komplette Ruhrgebiet und sogar Aachen und Leverkusen, wo bisher alle drei Verordnungen galten, sind raus.

Weniger Wohnungsknappheit?

Mieterforum Ruhr kritisiert diese Reduzierung scharf: „So lobenswert es ist, dass die Landesregierung vom Koalitionsvertrag abrückt und drei der vier Verordnungen verlängert, die drastische Verkleinerung des Geltungsbereiches ist nicht nachzuvollziehen“, kommentiert Aichard Hoffmann vom Mieterverein Bochum. Er verweist darauf, dass die Städte Essen, Bochum und Dortmund erst vor einem Jahr als Wohnungnot-Kommunen eingestuft worden waren. „Die Landesregierung agiert, als habe die Wohnungsknappheit in NRW nicht zu-, sondern abgenommen.“

Auch vom Deutschen Mieterbund NRW kommt Kritik: „Angesichts der Tatsache, dass es in immer mehr Städten und Gemeinden zunehmend schwieriger geworden ist, eine bezahlbare Wohnung zu finden, ist das Vorgehen der Landesregierung völlig unverständlich. Aufgabe der Landesregierung wäre es, bezahlbare Mieten zu sichern und sich um den dringend benötigten Neubau von preiswerten Wohnungen zu kümmern.“

Auch die Kommunalen Spitzenverbände in NRW halten Gutachten und Verordnungs-Entwurf für „dringend diskussionsbedürftig“. In einem Schreiben ans Ministerium heißt es: „Die vorliegenden Ergebnisse stehen weder methodisch noch politisch im Einklang mit den kommunalen wohnungspolitischen Zielen.“


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Arbeitsgemeinschaft der Mietervereine Bochum, Dortmund, Witten, Mietergemeinschaft Essen

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