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25. Mai 2020 (Bundespolitik)

Corona-Sonderregel: Kündigungsverbot bei Mietschulden

Mietern, die in den Monaten April, Mai und Juni 2020 wegen Corona ihre Miete nicht zahlen können, kann nicht wegen Zahlungsverzugs gekündigt werden. Das hat der Deutsche Bundestag am 17. April in einem zeitlich befristeten Sondergesetz beschlossen. Die Bundesregierung hat die Option, die Geltungsdauer zu verlängern, wenn die Pandemie länger anhalten sollte. Weitergehende Forderungen des Mieterbundes wurden bisher nicht berücksichtigt.

Der befristete Kündigungsschutz gilt nicht nur für akut an Covid 19 Erkrankte, sondern auch für alle, die durch die Beschränkungen in der Pandemie unter so hohen Einkommensverlusten leiden, dass sie ihre Miete nicht mehr zahlen können. Dies muss lediglich plausibel gemacht werden.

Allerdings sind Mieter nicht von der Mietzahlungspflicht befreit. Nicht gezahlte Beträge müssen später nachgezahlt werden. Dazu hat man Zeit bis zum 30. Juni 2022. Wer dann noch Mietschulden hat, die die Höhe von zwei Monatsmieten erreichen, muss wieder mit einer Kündigung rechnen, auch wenn die Schulden aus Corona-Zeiten stammen. Gekündigt werden kann auch, wenn die Mietschulden erst nach dem 30. Juni entstehen.

Dem Deutschen Mieterbund reicht das nicht. Er fordert die Einrichtung eines „Sicher-Wohnen-Fonds“, der Mietern auch finanziell unter die Arme greift. DMB-Präsident Lukas Siebenkotten: „Der notwendige Schutz der Mieter, aber auch der kleineren Vermieter, ist erst dann wirklich gesichert und das Mietverhältnis von absehbaren Belastungen befreit, wenn der Staat den Betroffenen auch finanziell unter die Arme greift.“ Schließlich wohnt nicht jeder Mieter bei einer großen, finanziell gesunden Wohnungsgesellschaft, die ein paar Prozent Mietausfall locker verkraften kann.

Der Fonds soll bei pandemiebedingten Zahlungsrückständen eines Mieters diesem ein zinsloses Darlehen gewähren, um die laufende Mietzahlung sicherzustellen und Kündigungstatbestände erst gar nicht entstehen zu lassen. Sollte der Mieter zur Rückzahlung bis zum 30. Juni 2022 außerstande sein, erfolgt die Umwandlung des verbliebenen Darlehensanteils in einen Zuschuss.

Sofort zahlen – später prüfen

Um wirklich effektiv vor finanziellen Schieflagen zu schützen, soll der Fonds schnell auszahlen und die notwendigen Prüfungen der Ansprüche auf Sozialleistungen nachgelagert vornehmen. „Mit dem von uns vorgeschlagenen Konzept nach der Vorgabe „schnell helfen - nachgelagert prüfen“ werden die betroffenen Mieter und Vermieter wirksam unterstützt. Gleichzeitig wird eine Überlastung der Gerichte, die sich nicht mit der Rechtmäßigkeit einer großen Zahl von Zahlungsverzugskündigungen auseinandersetzen müssen, verhindert“, erklärt Siebenkotten. Eine Verrechnung von ggf. zu beanspruchenden staatlichen Leistungen soll im Nachhinein durch eine Detailprüfung stattfinden, so dass weder eine  doppelte noch eine unrechtmäßig zu hohe Inanspruchnahme staatlicher Leistungen erfolgt.

Forderung im Bundestag

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben die DMB-Forderung aufgegriffen und im Bundestag entsprechende Anträge gestellt. Der DMB hat unterdessen mit weiteren Forderungen nachgelegt:
- eine Begrenzung von Mieterhöhungen auf den Inflationsausgleich für die Dauer von fünf Jahren;
- Mietpreisbremse für ganz Deutschland bei Streichung aller Ausnahmen außer dem Neubauprivileg;
- sofortige Absenkung der Modernisierungsumlage auf 4 %.


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