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7. September 2020 (LEG NRW)

Überhöhte Mieterhöhungen bei der LEG: Software-Panne

Viele Vermieter haben wegen der Corona-Pandemie zuletzt auf Mieterhöhungen verzichtet. Seit Juli 2020 scheint aber nun bei einigen Großvermietern die Zeit der Rücksichtnahme vorbei zu sein. Zahlreiche Vereinsmitglieder haben Mieterhöhungen der LEG zur Prüfung vorgelegt. Aus Sicht des Mietervereins Dortmund waren diese deutlich überhöht und so nicht berechtigt.

„Der Mittelwert des Mietspiegels wurde in den Mieterhöhungen der LEG fast immer überschritten, zum Teil wird sogar für eine durchschnittliche Wohnung der Oberwert der Mietspiegelspanne gefordertÅg, sagt Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mietervereins Dortmund.

Viele MieterInnen erklären sehr kurz nach Erhalt solcher Ankündigungen schriftlich Ihre Zustimmung, die dadurch verbindlich wird und nicht mehr widerrufen werden kann. „MieterInnen müssen nach solch einer Ankündigung nicht sofort reagieren. Sie haben zwei Monate Zeit zur Prüfung und müssen sich erst dann festlegen, welchen Betrag sie akzeptieren. Also erst in Ruhe prüfen!“, empfiehlt Rainer Stücker.

Mietspiegel gilt

Der Mieterverein Dortmund verweist erneut auf die nach wie vor aktuelle Rechtsprechung des Landgerichtes Dortmund, dass der im Mietspiegel ausgewiesene Medianwert im Zweifel die ortsübliche Miete innerhalb der Spanne wiedergibt.
„Demnach darf vom Medianwert nur in Ausnahmefällen abgewichen werden. Ein Vermieter, der nach oben hin abweichen will, müsste in der Mieterhöhung selbst bezüglich aller Wohnwertmerkmale angeben, warum er seine Wohnung in Gegenüberstellung zu vergleichbaren Wohnungen insgesamt für überdurchschnittlich hält. Wir haben daher die LEG aufgefordert, sich bei Mieterhöhungen auf den Mittelwert zu begrenzen“, erklärt Rechtsanwalt Martin Grebe.

Einige Tage später klingelte dann das Telefon beim Mieterverein und die LEG ruderte zurück. Laut einem Vertreter des Wohnungsunternehmens seien die Mieterhöhungen durch eine Software-Panne verursacht worden. Was viele Mieter sich nicht vorstellen können, ist bei Großvermietern längst Realität: Ein Computerprogramm prüft und erstellt Mieterhöhungen; es „kennt“ die gesetzlichen Regeln, den örtlichen Mietspiegel und die Wohnungsausstattung – hoffentlich vollständig. „Leider stellen wir immer wieder Programmierfehler fest. Ausstattungen sind nicht richtig gespeichert, der örtliche Mietspiegel ist unvollständig oder falsch, Begrenzungen nach oben sind fehlerhaft eingegeben“, stellt Martin Grebe fest.

Formel hat nicht gegriffen

So war es jetzt auch bei der LEG nach deren Angaben. Eine Formel, die zu hohe Mietspiegelwerte vermeiden sollte, habe „nicht gegriffenÅg. „Programmierfehler können passieren, aber es muss interne Abschlusskontrollen gebenÅg, forderte Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund. Positiv ist zumindest, dass die LEG jene Mieterhöhungen zurücknimmt, die nach ihrer Einschätzung fehlerhaft waren. Wie viele dies sind, wollte man dem Mieterverein Dortmund nicht mitteilen, gegenüber den Ruhrnachrichten wurden 350 zurückgenommene Erhöhungen bestätigt. Eine Entwarnung bei Mieterhöhungen bedeutet das nicht, kritisiert der Mieterverein doch seit Jahren regelmäßig überhöhte Mieterhöhungen der LEG.


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