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7. September 2020 (Aus den Städten)

Kosten der Unterkunft : Neue Angemessenheitsgrenzen

Wichtige Nachrichten für Bezieherinnen und Bezieher von Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialgeld. Rückwirkend zum 01.03.2020 gelten in Dortmund neue Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft. Die Anpassungen fallen je nach Personenanzahl im Haushalt unterschiedlich aus.

Im Juni stellte die Stadt Dortmund die neuen Mietobergrenzen im städtischen Sozialausschuss vor. Vorausgegangen war eine von der Stadt Dortmund in Auftrag gegebene neue Auswertung beim Forschungsinstitut empirica, um das dahinterstehende sogenannte „Schlüssige KonzeptÅg zu aktualisieren. Darin wurde untersucht, zu welchen Mietpreisen Wohnungen in Dortmund im Jahr 2019 angeboten wurden. Aus diesen Ergebnissen wurden die neuen Angemessenheitsgrenzen abgeleitet. Interessierte können das „Schlüssige Konzept“ im Ratsinformationssystem der Stadt Dortmund herunterladen: https://tinyurl.com/kdu2020

„Angesichts der steigenden Mieten auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt ist eine jährliche Untersuchung der aktuellen Angebotsmieten und Anpassung der Angemessenheitsgrenzen sachgerecht und sinnvoll“, stellt Rechtsanwalt Martin Grebe vom Mieterverein Dortmund fest. Jahrelang waren die Angemessenheitsgrenzen in Dortmund konstant geblieben.

Der Mieterverein Dortmund fordert seit Jahren die Einführung eines Klimabonus und von Toleranzzuschlägen. Ein solches Modell gibt es beispielsweise im Kreis Unna. Je nach Energieträger und Energiebedarf können auch teurere Wohnungen angemietet werden. Ein solcher Aufschlag ist in Dortmund weiterhin nicht vorgesehen.


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