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7. September 2020 (Land NRW)

Neue Mieterschutzverordnung in Kraft

Die Neue Mieterschutzverordnung in NRW ist trotz der heftigen Proteste zum 1. Juli in Kraft getreten. Sie ersetzt drei bisherige Verordnungen: Die Kündingungssperrfristverordnung, die Kappungsgrenzenverordnung und die Mietpreisbremsenverordnung. Sie gilt nur in 18 Städten in NRW, während die alten Verordnungen in bis zu 58 Kommunen gegolten hatten. Dafür war die Landesregierung teilweise massiv kritisiert worden.

Kritik kam vor allem aus dem Ruhrgebiet, das künftig beim erweiterten Mieterschutz komplett leer ausgeht. So darf in Bochum, Dortmund und Essen die Miete jetzt wieder um bis zu 20 % in drei Jahren erhöht werden – zuletzt galten 15 %. In Dortmund, Hattingen, Bottrop und Waltrop galt außerdem bisher, dass Mieter nach einer Umwandlung ihrer Miet- in eine Eigentumswohnung fünf Jahre vor Eigenbedarfskündigungen geschützt waren. Jetzt sind es, wie überall, wo keine Verordnung gilt, nur noch drei Jahre. Selbst in den Hotspots der Wohnungsnot, Bonn, Köln, Düsseldorf und Münster wurde der Mieterschutz von acht auf fünf Jahre verkürzt.

Positiv zu vermerken ist, dass jetzt wenigstens die „Gebietskulisse“, in der ein erweiterter Mieterschutz gilt, vereinheitlicht wurde. Bisher hatte jede Verordnung ihren eigenen Geltungsbereich. Die neue Gebietskulisse umfasst jedoch nur noch 18 Kommunen, in denen „die Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist“: Münster und Telgte, Düsseldorf, Köln und Bonn sowie 13 kleinere Städte im Köln-Bonner Raum. In diesen Städten leben nur 2,9 der fast 18 Mio. Einwohner von NRW – also ein Sechstel.


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Arbeitsgemeinschaft der Mietervereine Bochum, Dortmund, Witten, Mietergemeinschaft Essen

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