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24. November 2020 (Aus den Städten)

Baugenehmigungen Hannibal II: Grünes Licht für Brandschutzsanierung

Vor mehr als drei Jahren ließ die Stadt Dortmund den Hannibal II in Dorstfeld aufgrund von Brandschutzmängeln räumen. Schnell war klar, dass für eine Sanierung ein neues Brandschutzkonzept und entsprechende Baugenehmigungen benötigt wür­den. Am 20. November gab die Stadtverwaltung nach langen Verhandlungen und mehrfach überarbeiteten Bauantragsunterla­gen endlich grünes Licht für die Baugenehmigung.

Die Eigentümerin des Hannibal II, die Lütticher 49 Properties GmbH, eine Firma der Vivion Gruppe des Investors Amir Dayan, hat ein Brandschutz- und Sanie­rungskonzept für das gesamte Gebäude mit seinen 412 Wohnungen vorgelegt. Dies beinhaltet eine Aufteilung in vier Wohnblöcke und die Tiefgarage. Damit ist eine abschnittsweise Instandsetzung mög­lich. „Das ist eine sehr gute Nachricht“, erklärte Tobias Scholz, wohnungspoliti­scher Sprecher des Mietervereins Dort­mund. „Die erteilten Baugenehmigungen sind zentrale Voraussetzungen damit eine Sanierung des Hannibal II überhaupt be­ginnen kann. Nun liegt die Verantwortung bei der Eigentümerin, die Arbeiten kurz­fristig auszuschreiben und mit diesen zu beginnen.

Hier sind die Mieterinnen und Mieter mit bestehenden Mietverträgen rechtzeitig über die anstehenden Instand­setzungsmaßnahmen in ihren Wohnungen zu informieren.“ Sobald konkrete Ankün­digungen des Eigentümers vorliegen, plant der Mieterverein eine erneute (Online-) Mieterversammlung, um über die dann anstehenden Maßnahmen und Mitwir­kungspflichten zu informieren.

Schadensersatz

Eine solche virtuelle Mieterversammlung hatte der Mieterverein Mitte November durchgeführt. Es ging um Schadensersatz­ansprüche aus dem Jahr 2017, die Ende 2020 zu verjähren drohten. Da sich die Eigentümerin des Hannibal II vor dem Ver­waltungsgericht mit der Stadt Dortmund über die Rechtmäßigkeit der Räumung streitet, sieht sie sich nicht in der Verpflich­tung Schadensersatzansprüche anzuer­kennen. Durch das Verwaltungsgericht ist in absehbarer Zeit kein Urteil zu erwarten – Stand November wurde nicht einmal ein Verhandlungstermin angesetzt. Zudem ist zu erwarten, dass beide Seiten im Fall einer Niederlage in die nächste Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht gehen werden. Eine schwierige Situation für Mie­terinnen und Mieter, die ihre Ansprüche dann nur über Klagen und Mahnbescheide vor einer Verjährung retten können, was natürlich mit Kosten verbunden ist.
Daher verhandelten Mieterverein Dortmund, Lütticher 49 und die Stadt Dortmund über sogenannte Verjährungs­verzichte. Dies nach aktuellem Stand erfolgreich! Die Stadt Dortmund hat diesem Verzicht zunächst bis Ende 2021 zustimmt. Vonseiten der Eigentümerin wurde einem Verjährungsverzicht bis zu einem halben Jahr nach dem Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens in Aussicht gestellt. „Für die Mieterinnen und Mieter sind dies gute Nachrichten. Auch wenn die Fragen, welche Scha­densersatzansprüche später anerkannt werden, damit nicht geklärt sind“, sagte Tobias Scholz. Weitere Informationen zum Thema Schadensersatz und Hannibal II sowie eine Aufzeichnung der Mieterver­sammlung sind auf der Internetseite des Mietervereins abrufbar.


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