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24. November 2020 (Bundespolitik)

Neues Wohnungseigentumsgesetz mit Nachteilen für Mieter

Der Bundesrat hat die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes am 9. Oktober ungeändert passieren lassen. Der Deutsche Mieterbund kritisiert, dass dabei die Interessen von Mietern außen vor geblieben sind. Der Bundesrat hat die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes am 9. Oktober ungeändert passieren lassen. Der Deutsche Mieterbund kritisiert, dass dabei die Interessen von Mietern außen vor geblieben sind.

Wer als Mieter in einer Eigentumswohnung lebt, wird es künftig noch schwerer haben als ohnehin schon. Denn es wird für die vermietenden Wohnungseigentümer zukünftig möglich sein, die Betriebskosten nach Miteigentumsanteilen (statt wie bisher üblicherweise nach Wohnfläche) auf die Mieter umzulegen. „Dies birgt ein erhebliches Konfliktpotenzial, da der Verteilungsmaßstab für die Mieter so nicht transparent ist, denn die Mieter kennen in der Regel die Miteigentumsanteile nicht und können sie auch nicht ohne weiteres überprüfen“, kritisiert DMB-Präsident Lukas Siebenkotten.

Zwar haben Mieterinnen und Mieter ein Recht auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen des Verwalters, allerdings kein Recht auf Einsicht in die Beschlüsse der Wohnungseigentümer. Für Mieterinnen und Mieter wird die ohnehin schon sehr komplizierte Überprüfung der Nebenkostenabrechnung also noch schwieriger. Zudem steigt das Risiko, dass sie zusätzlich mit Kosten der Instandhaltung und Verwaltung belastet werden, für deren Zahlung sie laut Gesetz gar nicht herangezogen werden dürfen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.


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